Zum Inhalt springen
Audio
Corona-Entschädigung: Zweiklassengesellschaft bei Selbständigerwerbenden
Aus HeuteMorgen vom 30.03.2020.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 27 Sekunden.

Massnahmen gegen Corona-Krise Zweiklassengesellschaft bei den Selbständigen

Seit genau einer Woche gibt es für Selbständigerwerbende die sogenannte Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Doch viele Selbständige haben keinen Anspruch darauf.

Mehr als 70'000 Selbständigerwerbende haben sich letzte Woche für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung angemeldet. Unter ihnen eine Zürcher Coiffeuse, die seit mehr als 20 Jahren einen Salon in der Zürcher Innenstadt hat. Sie brauche im Minimum 5600 Franken pro Monat, um Miete, Krankenkasse und Essen zu bezahlen, erzählt sie.

Mit der Corona-Entschädigung für Selbständigerwerbende erhalten Sie zwar nur 3200 Franken. Trotzdem sagt die Coiffeuse: «Nach dem Gesetz hätte man gar nichts bekommen. Es ist eigentlich schön, dass wenigstens eine kleine Abgeltung kommt.» Obwohl das Geld bei weitem nicht reiche, sei es besser als nichts, sagt sie. Denn: «Es gibt Leute, die bekommen gar nichts. Sie haben noch Arbeit, dürfen noch arbeiten, aber haben keinen Umsatz mehr.»

Es ist eigentlich schön, dass wenigstens eine kleine Abgeltung kommt.
Autor: Coiffeuse

Damit bringt die Selbständigerwerbende das Problem auf den Punkt. Anrecht auf die Corona-Entschädigung haben nur jene, deren Geschäfte auf Befehl des Bundes dichtgemacht wurden – also Restaurants, Bars, Blumenläden, Boutiquen, Coiffeur-Salons, etc. Nichts erhalten aber alle anderen Selbständigen und Freelancer, deren Umsatz als Folge der verordneten Geschäftsschliessungen wegbricht.

Eine Coiffeuse schneidet einer Kundin die Haare
Legende: Coiffeusen müssen ihre Salons schliessen – und erhalten deshalb eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Keystone

Viele Kunden sind in Sorge

Als Selbständige können sie auch keine Kurzarbeit anmelden. Einer davon ist der Gärtner Marco Reutimann. Seit einem Jahr arbeitet er auf eigene Rechnung – und hat deshalb erst wenig auf der hohen Kante, wovon er zehren kann. Weil die Landschaftsgärtner aber kein Berufsverbot erhalten hätten, «kann ich auch nirgendwo Geld beziehen, als Selbständigerwerbender sowieso nicht. Daher schaut man in die Röhre und muss abwarten, wie sich die Lage entwickelt.»

Arbeit hat Gärtner Reutimann nur noch gelegentlich. Das Problem sei, «dass die Kunden aufgrund des Coronavirus sagen ‹Nein, ich will lieber nicht, dass sie kommen› und dass sie einfach Angst haben», sagt Reutimann. Dass ihm als Gärtner gerade der Umsatz im arbeitsintensiven Frühling wegfällt, wiegt besonders schwer.

Kunden sagen aufgrund des Coronavirus ‹Nein, ich will lieber nicht, dass sie kommen›.
Autor: Marco Reutimann Gärtner

Bleibt nur der Gang aufs Sozialamt?

In derselben Lage wie Gärtner sind auch selbständige Grafiker, Fotografen, Taxifahrer, Dolmetscher, Touristenführer oder auch die vielen Scheinselbständigen, die heute auf Abruf auf eigene Rechnung arbeiten müssen. Viele Berufsverbände fordern nun, dass der Bundesrat die Corona-Erwerbsersatzentschädigung auf alle Selbständigerwerbenden ausweitet. Denn sonst bleibt einem guten Teil von ihnen nur der Gang zum Sozialamt.

Heute Morgen, 30.3.2020, 6:00 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel