- Das Stimmvolk soll über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge abstimmen, nicht aber über einen bestimmten Flugzeugtyp.
- Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion der BDP-Fraktion zugestimmt und damit dem Bundesrat den Rücken gestärkt, der diese Vorgehensweise bereits angekündigt hat.
- Konkret soll Parlament in einem Planungsbeschluss über die Beschaffung und den Betrag abstimmen. Falls das Referendum ergriffen wird, kommt der Entscheid vors Volk.
Der Bundesrat plane ohnehin, dem Parlament einen Planungsbeschuss zu unterbreiten, argumentierte Erich Ettlin (CVP/OW) im Namen der vorberatenden Kommission. Damit sei die Motion bereits erfüllt. Zudem verlange der Motionstext in Zukunft für jede Kampfjet-Beschaffung eine referendumsfähige Vorlage, obwohl die Schweiz kein Finanzreferendum kenne, kritisierte er.
Rechtsunsicherheit?
Hans Wicki (FDP/NW) warnte davor, diesen Weg zu beschreiten. Es sei eine willkürliche Entscheidung, nun auch über den Kauf von Boden-Luft-Raketen abzustimmen, andere Beschaffungen aber nicht vors Volk zu bringen. Wenn schon müsste man das heutige System grundsätzlich ändern.
Stimmvolk soll entscheiden
Von Willkür zu sprechen, sei gewagt, entgegnete Peter Hegglin (CVP/ZG). Er verwies auf die gescheiterte Gripen-Beschaffung. Ähnlich argumentierte Alex Kuprecht (SVP/SZ). Nur das Stimmvolk könne diesen Entscheid rückgängig machen und den Kauf neuer Kampfflugzeuge beschliessen.
Isidor Baumann (CVP/UR) erklärte, die Motion abzulehnen, könnte als Zeichen verstanden werden, dass der Rat gegen eine Volksabstimmung sei. Mit der Motion werde der Bundesrat dagegen in seinem Vorgehen bestärkt.
Am Ende setzte sich eine knappe Mehrheit aus den Reihen der SP, CVP und SVP durch und überwies die Motion mit 22 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung an den Bundesrat - gegen den Willen der Kommission.
Das Paket, das an die Urne kommen soll, hatte der Bundesrat vor einem Jahr geschnürt. Es enthält neue Kampfjets, die ab 2025 die F/A-18 ablösen sollen, und neue Boden-Luft-Raketen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt maximal acht Milliarden Franken.