Im Sommer 2016 hat der Bundesrat seine Pläne bekräftigt. Er will den alten Militärflugplatz Dübendorf für die Zivilluftfahrt freigeben, beispielsweise für Geschäftsflüge. Allerdings hat er signalisiert, dass er auf Linien- und Charterflüge verzichtet. Damit habe sich die Ausgangslage verändert. Weil der Bund in dieser Frage entscheiden könne, sei ein weiterer Widerstand seitens des Kantons zwecklos, erklärt die zuständige Regierungsrätin Carmen Walker Späh.
Es geht nicht mehr darum, ob in Dübendorf geflogen wird. Es geht nun darum, wie in Dübendorf geflogen wird.
Zusammen mit den betroffenen Gemeinden wolle sich der Regierungsrat nun dafür einsetzen, dass der Bund die Zürcher Interessen berücksichtige:
- Der Flugbetrieb in Kloten muss Priorität haben
- Die Entwicklung des geplanten Innovationspark auf dem Areal des Flugplatzes darf nicht beeinträchtigt werden
- Die Bevölkerung soll vor zu viel Lärm geschützt werden
- Rega, Kantonspolizei und das Militär sollen den Flugplatz weiterhin nutzen können
Auch finanziell will die Regierung wenig mit dem Flugbetrieb zu tun haben: Der Kanton werde den Flugplatz nicht subventionieren und auch keine Risiken übernehmen, stellt die Regierung klar.
Standortgemeinden wollen Flughafen selber betreiben
Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen haben ein eigenes Konzept vorgestellt. Dieses sieht zivile Flüge auch vor, aber nur in einem sehr geringen Mass. Konkret sollen nur Flüge von Firmen erlaubt sein, die auf dem Areal des Flugplatzes ansässig sind. Um die Kontrolle zu haben, würden die drei Gemeinden eine Aktiengesellschaft gründen, welche den Flughafen betreibt.
Das Konzept der drei Gemeinden sei auch für den geplanten Innovationspark auf dem Flufplatzgelände kein Hindernis, sagt Ruedi Noser, Zürcher Ständerat und Präsident der Stiftung «Swiss Innovation Park». «Mit diesem Konzept ist sichergestellt, dass nur im Interesse das Kantons Zürich geflogen wird», sagt Noser. «Würden hinter den Betreibern ausländische Investoren stecken, könnte dies eine Dynamik entwickeln, hinter der die Bevölkerung vielleicht nicht stehen könnte.»
In einem nächsten Schritt startet der Bund im Februar die grundsätzliche Planung (SIL-Prozess). Darin werden der Umfang des Flugbetriebes in Dübendorf sowie dessen Rahmenbedingungen festgelegt. Der Zürcher Regierungsrat will dabei aktiv mitreden.