- Der Ständerat hat das Covid-19-Gesetz mit 33 gegen 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen grundsätzlich gutgeheissen.
- Auch der Ständerat entschied sich für weitergehende Wirtschaftshilfen, als vom Bundesrat vorgeschlagen und sagte Ja zur vom Nationalrat eingebrachten Härtefallklausel für Unternehmen.
- Das Gesetz geht jetzt zurück an den Nationalrat.
Damit ist das Covid-19-Gesetz einen Schritt weiter. Mit dem Gesetz sollen die Notrechtsmassnahmen, die der Bundesrat zur Bewältigung der Coronakrise ergriffen hat, in ordentliches Recht überführt werden.
Mit der von den Räten eingeführten Härtefallklausel soll der Bundesrat auch jenen Unternehmen helfen können, die nicht von einer Branchenlösung profitieren. Vorausgesetzt die Unternehmen waren vor der Coronakrise wirtschaftlich gesund. Die Räte denken dabei insbesondere an die Event- und Reisebranche oder die Schausteller.
Noch sind sich die Räte nicht überall einig
Einig sind sich die Räte aber noch nicht überall. Nicht einverstanden ist der Ständerat etwa mit dem Vorschlag des Nationalrats, den Anspruch auf Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlichen Stellen auszuweiten. Zudem ist der Ständerat bei den Massnahmen für die Kultur zurückhaltender als der Nationalrat. Der Nationalrat wollte die Unterstützung von 80 auf 100 Millionen Franken bis Ende 2021 erhöhen, der Ständerat blieb auf der kostengünstigeren Linie des Bundesrats.
Im Weiteren fordert der Ständerat neu einen Passus für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Demnach muss der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten, die eine besondere Bindung zum Grenzgebiet haben.
«Prekäre Situation» wegen Zeitdruck
Der Ständerat musste das Geschäft unter Zeitdruck beraten. Der Nationalrat war erst am Mittwochabend mit seiner Beratung durchgekommen und hatte zahlreiche Änderungen angebracht. Die federführende Gesundheitskommission behandelte die wichtigsten Punkte in einer Sondersitzung am Donnerstagmorgen. Viele der eingereichten Einzelanträge konnte die Kommission jedoch nicht beraten. Die Situation sei etwas prekär, sagte Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (SP/SG).
Ein Aufschub war jedoch nicht möglich. Ziel ist es, die Vorlage bis zum Ende der Session zu bereinigen, damit das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Käme das Gesetz nicht durch, würden verschiedene Corona-Massnahmen nächste Woche – sechs Monate nach Inkrafttreten – zu Ende gehen.
Das Gesetz hat null und nichts mit Impfen zu tun!
In der Diskussion bei der Beratung der vielen Einzel- und Minderheitsanträge kam immer wieder ein brisantes Thema zur Sprache: das Impfen und die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Angst vor einem Impfzwang. Rechsteiner machte klar: «Das Gesetz hat null und nichts mit Impfen zu tun!» Die Kritik zielte daneben, das Impfen werde im Epidemiengesetz behandelt.
Das Gesetz geht jetzt zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.