- Der Nationalrat debattierte über neun Stunden über die Revision des Covid-19-Gesetzes und damit verbundenen Nachtragskredite zum Budget 2021. Eine so lange Sitzung gab es zuvor nie.
- Er hat beschlossen, die Härtefallgelder massiv auszubauen.
- Der Nationalrat will aber kein Öffnungsdatum für Restaurants und Co. im Covid-19 Gesetz. Damit dürfte die Kompetenz für Öffnungen beim Bundesrat bleiben. Der Entscheid fiel mit über 120 Nein-Stimmen deutlich.
- Der von der Wirtschaftskommission geforderte Teil-Maulkorb für die Taskforce hat der Nationalrat ebenfalls abgelehnt.
Der Nationalrat hat entschieden, die Härtefallhilfe für Unternehmen deutlich auszubauen. Er hat Änderungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen, die laut Finanzminister Maurer zu Mehrausgaben von 9 Milliarden Franken führen.
Der Bundesrat wollte neu maximal 10 Milliarden Franken ausgeben. Der Nationalrat hat bei der Beratung nun Änderungen beantragt, die fast nochmals so viel kosten.
Das sind die wichtigsten Beschlüsse des Nationalrats:
- Kürzestmögliche Einschränkungen: Der Bundesrat muss seine Strategie auf «die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens» ausrichten. Das hatte bereits der Ständerat vorgeschlagen.
- Keine Quarantäne für Geimpfte: Im Einklang mit dem Ständerat stimmte der Nationalrat dafür, dass Personen, die sich gegen Covid-19 geimpft haben, von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden.
- Lockerung Härtefälle: Als Härtefall gelten heute Unternehmen, die auf Anordnung des Bundesrats schliessen mussten, oder Umsatzeinbussen von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu früheren Geschäftsjahren verzeichnen. Der Nationalrat will diese Schwelle nun von 40 Prozent auf 25 Prozent senken.
- Neu gegründete Unternehmen: Auch bei neu gegründeten Unternehmen zeigte sich der Nationalrat grosszügig. Er hat entschieden, den 1. Oktober 2020 als Stichtag für die Neugründung zu streichen. Die Streichung des Datums koste weitere 220 Millionen Franken, rechnete Maurer vor.
- Kantonale Ungleichheiten: Um die kantonalen Ungleichheiten bei den Härtefallgeldern abzufedern, hat der Nationalrat einen Absatz ins Gesetz aufgenommen, der verlangt, dass der Bundesrat einen Mindeststandard definiert.
- Keine Entlastung der Kantone: Bei der Finanzierung der Härtefallgelder will der Nationalrat die Kantone nicht entlasten. Der Finanzierungsanteil des Bundes soll bei 70 Prozent bleiben und nicht auf 80 Prozent erhöht werden. Dies hatte der Ständerat vorgeschlagen.
- Keine Rückzahlung von A-Fonds-perdu-Beiträgen: Schliesslich wollte der Ständerat, dass Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken unter gewissen Bedingungen die erhaltenen A-Fonds-perdu-Beiträge des Bundes zurückzahlen müssen. Der Nationalrat sprach sich gegen Rückzahlungen aus.
- Mehr Geld für Veranstalter: Der Nationalrat will den Veranstaltungsbereich im laufenden Jahr mit zusätzlichen 350 Millionen Franken unterstützen. Der Bund soll der Pandemie zum Opfer gefallene Veranstaltungen, Messen, Gewerbeausstellungen und Jahrmärkte auf Gesuch hin mit einer Ausfallentschädigung unterstützen können.
- Erwerbsausfallentschädigungen: Der Nationalrat will auch, dass mehr eingeschränkte Selbstständige an Erwerbsausfallentschädigungen kommen. Als massgeblich eingeschränkt sollen neu Personen gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 statt 40 Prozent haben.
- Nachtragskredite: Der Nationalrat hat Nachtragskredite im Umfang von mehr als 14 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Corona-Krise bewilligt. Mehr als 6.3 Milliarden Franken sind für kantonale Härtefallmassnahmen vorgesehen.
Das Gesetz geht nun zurück an den Ständerat.