Im Fall eines toten Kleinkindes hat die Solothurner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen eine 28-jährige Mutter eingestellt. Die Strafuntersuchung gegen den 31-jährigen Vater wird weitergeführt. Das Kind war 2010 in Breitenbach gestorben.
Vorgeschichte des Falles
Die Schweizer Eltern hatten im Juli 2010 über den Notruf gemeldet, dass ihr Säugling akute Atemnot habe. Umgehend rückten die Ambulanz, die Rettungsflugwacht und die Polizei aus. Die vor Ort vorgenommenen Reanimationsversuche verliefen ergebnislos. Das Kleinkind verstarb kurz darauf in der Elternwohnung in Breitenbach.
Zur Klärung der Todesursache gab die Solothurner Staatsanwaltschaft gemäss Medienmitteilung vom Montag ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag. Dieses kam zum Schluss, dass ein Erstickungstod im Vordergrund steht und das Kind zudem mehrere Verletzungen aufweist.
Gestützt auf die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchungen eröffnete die Staatsanwaltschaft Anfang Dezember 2010 gegen die Eltern des verstorbenen Kleinkindes ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung.
Verdeckte Ermittlungen und Überwachung
Rund eineinhalb Jahre später wurden die beiden Beschuldigten, mittlerweile im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft, erneut Eltern eines Kindes. Auch bei diesem Säugling stellten Ärzte in der Folge verschiedene Verletzungen fest. Diese deuteten auf ein sogenanntes Schütteltrauma hin.
Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft eröffneten deshalb ein Strafverfahren gegen die Eltern wegen schwerer Körperverletzung. Nach aufwendigen und umstrittenen Ermittlungen und der Übernahme des Verfahrens aus dem Kanton Basel-Landschaft hat die Solothurner Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen die Mutter nun abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mutter kein strafbares Verhalten in Bezug auf den Tod ihres Kleinkindes und die Verletzungen ihrer Kinder nachgewiesen werden kann. Die Einstellungsverfügung in Bezug auf die Mutter ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien angefochten werden.
Die Strafuntersuchung gegen den Vater, einen 31-jährigen Schweizer, wird wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung weitergeführt.