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Panorama «Schmähgedicht»: Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

Jan Böhmermann muss wegen seines «Schmähgedichts» über Recep Tayyip Erdogan nicht vor Gericht. Zu diesem Schluss ist die zuständige Staatsanwaltschaft gekommen. Böhmermanns Anwalt äussert nach dem Ergebnis scharfe Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen «Schmähgedichts» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Mainz mitteilte, seien «strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen». TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht «Schmähkritik» Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen.

Erdogans Privatklage

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Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es im November noch einmal um Böhmermanns Gedicht. Erdogan will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Dieser darf demnach den grösseren Teil seines Gedichts nicht wiederholen.

Fraglich, ob es eine Beleidigung war

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt. Parallel dazu kommt eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann am 2. November in Hamburg vor Gericht (siehe Textbox).

Insbesondere ist sich die Staatsanwaltschaft nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war – dazu sei «die Äusserung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten» nötig. Dagegen könnte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sprechen, dass der Beitrag als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte.

Merkel in der Kritik

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen Jan Böhmermann hat der Anwalt des TV-Satirikers Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert. Rechtsanwalt Christian Schertz kündigte eine «persönliche Stellungnahme» Böhmermanns an diesem Mittwoch um 16.30 Uhr in Köln an.

«Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäusserten Einschätzung der Rechtslage entsprochen», teilte Schertz mit. Anders als etwa die Bundeskanzlerin habe die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten könne – während die Bundeskanzlerin offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als ‹bewusst verletzend› bewerten liess, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung.

Die öffentliche juristische Bewertung der künstlerischen Arbeit von Jan Böhmermann durch die Bundeskanzlerin sei vor dem Hintergrund der Einstellung der Ermittlungen einer öffentlichen Vorverurteilung gleichgekommen. Die türkische Regierung hätte diese als Ermutigung auffassen können, straf- und zivilrechtlich gegen Böhmermann vorzugehen.

Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen.

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