Eine Aargauerin sah in den sozialen Medien Werbung für einen internationalen Online-Shop. Dort fand sie diverse Produkte, die ihr gefielen. Woher die Sachen geliefert werden, stand nicht genau, nur «Übersee» konnte sie lesen und dass die Lieferfrist bis zu 25 Tage dauere. Sie bestellte unter anderem Kinder- und Haushaltsartikel sowie Schmuck und Taschen.
Doch nicht alle Artikel kamen bei ihr zuhause an: Stattdessen erhielt sie Post vom Zoll. Dieser schrieb, dass sechs Produkte zurückbehalten würden, da es sich wahrscheinlich um gefälschte Markenartikel handle. Damit aber nicht genug: Kurz darauf meldeten sich auch zwei Rechtsanwälte bei der Frau und stellten hohe Forderungen – insgesamt knapp 2000 Franken.
Ich dachte, dass diese Schreiben nicht echt sein können. Wie kommen sie auf diese Beträge?
Die Anwälte bezogen sich in ihren Schreiben auf Nachahmungen der Marken Gucci und Chanel. Die Beträge seien einerseits für die Zollkosten geschuldet, die durch die Vernichtung der Produkte entstanden seien. Zudem handle es sich um eine Entschädigung für die Marke sowie um das Anwaltshonorar.
Die Online-Kundin erschrak, als sie die Briefe sah. Sie vermutete eine Gaunerei: «Ich dachte, dass diese Schreiben nicht echt sein können. Wie kommen sie auf diese Beträge?»
Anwälte dürfen Forderungen stellen
Wer gefälschte Artikel im Ausland bestellt, muss tatsächlich damit rechnen, dass diese nie ankommen und dass zusätzliche Kosten entstehen: Das Markenschutzgesetz verbietet die Einfuhr gefälschter Artikel. Und so beauftragen Markenartikel-Hersteller die Zollbehörden damit, gefälschte Produkte abzufangen und diese zu vernichten. Die Kosten, die dabei entstehen, werden von den Kundinnen und Kunden zurückverlangt, welche die Produkte bestellt haben.
Aber Markenanwälte dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten zurückfordern. Sie müssen belegen können, wie sie auf den geforderten Betrag kommen. Pauschalbeträge dürfen sie nicht verlangen. Der Verein Stop Piracy, der sich gegen Fälschungen stark macht, rät deshalb, dass man sich bei den Anwälten meldet: «Man soll darauf beharren, dass die effektiven Kosten aufgelistet werden – und zwar detailliert», sagt Eveline Capol, Leiterin der Geschäftsstelle von Stop Piracy.
Weitere Tipps und Informationen
Für Konsumentinnen und Konsumenten sei es jedoch nicht immer einfach im Internet zu erkennen, ob ein Produkt gefälscht sei oder nicht, so Eveline Capol weiter. Etwa, wenn man sich vermeintlich auf einer Schweizer Seite mit «.ch»-Endung befinde.
Wenn die Lieferfrist mehrere Wochen beträgt, man ein Produkt nicht zurückschicken kann oder es keine Garantie gibt: Finger weg!
Hier könne man zum Beispiel auf die Lieferbedingungen achten: «Wenn die Lieferfrist mehrere Wochen beträgt, man ein Produkt nicht zurückschicken kann oder es keine Garantie gibt: Finger weg!» Ein Hinweis kann natürlich auch der Preis sein: Ein Markenartikel zum Spottpreis ist selten ein Original.