Das hat der Ständerat entschieden: Die kleine Kammer hat die Änderungen des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) am Abend in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 13 Stimmen gutgeheissen.
- Mit 30 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen sagte sie Ja dazu, das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre zu erhöhen. Das Referenzalter 65 soll ab Inkrafttreten über vier Jahre schrittweise steigen.
- Der Ständerat folgte zudem einem Antrag von Damian Müller (FDP/LU) und sprach sich für die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.3 Prozentpunkte aus, um die Mehreinnahmen für die AHV zu verwenden. Der Bundesrat hatte eine Erhöhung um 0.7 Prozentpunkte vorgeschlagen.
- Der Ständerat lehnte mit 18 zu 13 Stimmen und 13 Enthaltungen einen Antrag der Sozialkommission ab, der die AHV-Rente für Ehepaare aufstocken wollte.
- Dafür sprach er sich mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, dass ein Rentenvorbezug ab 63 Jahren möglich sein soll.
Das war der Grund für die Debatte: Die 1948 eingeführte AHV gerät immer mehr in finanzielle Schieflage. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Sozialwerk bis im Jahr 2030 insgesamt 19 Milliarden Franken zu wenig einnimmt, um die anfallenden Renten zu finanzieren. Zur Stabilisierung schlägt der Bundesrat mit der Reformvorlage «AHV 21» verschiedene Massnahmen vor, welche die kleine Kammer am Montag erstmals beriet.
So verlief die Eintretensdebatte: So richtig zufrieden schien mit der AHV-Reform niemand zu sein. Während sich die Linke grundsätzlich gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters stellte, bemängelte die Rechte die Ausgleichszahlungen für die Übergangsjahrgänge. Doch mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier mahnten zur Eile. Das Eintreten auf die Vorlage war denn auch unbestritten und wurde ohne Abstimmung beschlossen.
Das waren weitere Knackpunkte: Um die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre schmackhaft zu machen, schlug der Bundesrat Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken für die stark betroffenen Jahrgänge vor. Für die betroffenen Frauen würden die Renten bei einem vorzeitigen Bezug weniger gekürzt. In der Debatte setzte sich ein Antrag von Ständerat Peter Hegglin (Die Mitte/ZG) durch: Demnach soll die Übergangsgeneration ganze neun Frauen-Jahrgänge umfassen, die Kosten belaufen sich auf bis zu 420 Millionen Franken.
Das ist die Vorgeschichte: Seit 1997 scheiterten bereits mehrere Anläufe für das Frauenrentenalter 65. Im Jahr 2017 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung ein höheres Frauenrentenalter – als Teil der umfassenden Altersvorsorge 2020 – letztmals ab.
So geht es jetzt weiter: Die Vorlage geht nun weiter an den Nationalrat.