- Wer im Kanton Solothurn eine Privat-Pflegerin für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause engagiert, muss künftig klare Regeln einhalten.
- Zum Beispiel muss man die Arbeitszeit erfassen und der Privat-Pflegerin Pausen und anderthalb Tage Freizeit pro Woche gewähren.
- Die Regierung hat am Montag den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft entsprechend angepasst.
Es sind oft Frauen aus Osteuropa, die in die Schweiz kommen, um in Privat-Haushalten ältere Personen zu betreuen. Die Arbeitsbedingungen dieser sogenannten Care-Migrantinnen sind bislang nur schwach geregelt und deshalb «nahezu unkontrollierbar», wie die Solothurner Regierung in einer Mitteilung schreibt. Es bestehe «dringender Handlungsbedarf».
Pausen und Internet sind vorgeschrieben
Nun hat die Regierung am Montag klarere Regeln für das Anstellen der 24-Stunden-Betreuerinnen aufgestellt und den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft entsprechend angepasst:
- Die Bezahlung von Präsenzzeiten wird geregelt
- Der Anspruch auf Pausen wird festgeschrieben
- Eine wöchentliche Freizeit von anderthalb Tagen wird festgelegt
- Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die Arbeitszeit der Privat-Pflegerin zu erfassen
- Den Care-Migrantinnen muss Zugang zum Internet gewährt werden, damit diese ihre Familien im Heimatland kontaktieren können
Die Solothurner Regeln sind nicht speziell. Die Regierung setzt genau um, was der Bund den Kantonen empfohlen hat. Auch andere Kantone sind derzeit daran, Privat-Pflegerinnen entsprechend den Vorgaben des Bundes besser zu schützen.
Dank den klar definierten Arbeitsbedingungen in privaten Haushalten, seien diese nun besser kontrollierbar, schreibt die Solothurner Regierung. Gemäss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit soll der neue Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft nach Ablauf einer Veto-Frist des Parlaments noch im ersten Quartal des nächsten Jahres in Kraft treten.