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Ausländerstimmrecht Mitreden, auch ohne Schweizer Pass?

Basel-Stadt kennt bis heute kein kantonales Ausländerstimmrecht. Wer hier wohnt, aber nicht eingebürgert ist, kann weder wählen noch abstimmen. Das soll sich ändern, finden Grossrätinnen und -räte aus dem linken Lager und aus der CVP. Mit Vorstössen lancieren sie einen politischen Dauerbrenner neu. Vielleicht kommt es erneut zu einer Volksabstimmung.

Fast 60'000 Menschen leben zwar in Basel, dürfen hier aber nicht abstimmen oder wählen, weil sie nicht eingebürgert sind. «Dabei sind diese Menschen fester Bestandteil der Basler Gesellschaft», findet SP-Grossrätin Edibe Gölgeli. Sie fordert, dass alle Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt leben und eine Niederlassungsbewilligung haben, das kantonale Wahl- und Stimmrecht erhalten.

Anliegen in der Vergangenheit chancenlos

Diese Idee ist nicht neu. 2010 stimmte die Basler Stimmbevölkerung genau darüber ab. Die Initiative wurde mit über 80 Prozent wuchtig abgelehnt. Würde die Motion von Edibe Gölgeli angenommen, hätte erneut das Stimmvolk das letzte Wort. Weshalb sollen die Baslerinnen und Basler nun zustimmen? Es habe sich viel getan, ist Gölgeli überzeugt. Die ausländische Bevölkerung zeige einen starken Willen zur Partizipation.

Auch die CVP hat einen Vorstoss eingereicht und fordert mehr Mitspracherecht für nicht eingebürgerte Personen. Aber der Vorstoss von Andrea Knellwolf und Beatrice Isler geht viel weniger weit. Wer mitreden wolle, soll über gute Sprachkenntnisse verfügen oder seit 10 Jahren in der Schweiz wohnen. «Wer an die Urne geht, trägt weitreichende Entscheidungen mit. Dafür muss man bestimmte Voraussetzungen mitbringen.»

Skepsis bei den Gegnern

Beide Vorstösse sind umstritten. SVP-Fraktionspräsident Pascal Messerli kritisiert, dass es der falsche Weg sei, «das Stimmrecht an alle zu verschenken.» Wer Mitsprache wolle, könne sich einbürgern lassen. Auch GLP-Grossrat David Wüest-Rudin ist skeptisch. «Unsere Partei ist in dieser Frage gespalten. Ich persönlich finde, wir sollten lieber die administrativen Hürden für die Einbürgerung abbauen, um mehr Mitspracherecht zu ermöglichen.»

Der Blick über die Kantonsgrenzen hinaus zeigt, dass es mit dem Stimmrecht alleine nicht getan ist. Genf kennt seit 2005 ein Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene. Doch es zeigt sich, dass die Nicht-Eingebürgerten dieses Recht nur selten wahrnehmen. Genf prüft nun Massnahmen, wie die Beteiligung verbessert werden könnte.

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