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Als in Zürich die S-Bahn geplant und gebaut wurde, waren die Verhältnisse anders. Die SBB waren noch enger mit dem Bund verknüpft und die Kantone bezahlten noch einen Drittel an die Infrastrukturbauten der Bahn.
Dank dieser Situation war es möglich, dass man in Zürich eine S-Bahn und eine Durchmesserlinie beschloss, und der Bund im Nachhinein dann seinen Teil zähneknirschend bezahlte.
Dies ist heute nicht mehr möglich. Seit dem 1. Januar 2016 ist das neue Eisenbahngesetz in Kraft. Artikel 58c regelt dort die Vorfinanzierungen. Möglich sind Vorfinanzierungen nur noch dann, wenn das Parlament ein Projekt bereits beschlossen hat.
Für das Verbindungsstück zwischen Bahnhof SBB und dem Badischen Bahnhof der Basler S-Bahn heisst dies, dass eine Diskussion über eine Vorfinanzierung erst dann Sinn macht, wenn Bundesbern das Projekt bewilligt hat. Der Kanton läuft sonst Gefahr, dass der Bund die Kosten nicht zurückerstattet.
Der Regierungsrat soll die Möglichkeiten einer Vorfinanzierung ausloten. Unsere Motion ist ein Signal nach Bern.
Der Grünliberale David Wüst Rudin will trotzdem Vorteile am Vorgehen der Basler erkennen. Er ist als ehemaliger Präsident der Regiokommission mitverantwortlich für die Motion, die der Regierung auf dem Weg nach Bern den Rücken stärken soll. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt will in Bundesbern vorstellig werden und mit der Möglichkeit einer Vorfinanzierung die Dringlichkeit des Projektes für die Nordwestschweiz unterstreichen.