- Der Bund hat im Jahr 2023 weniger ausgegeben als budgetiert. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 81 Milliarden Franken.
- Da aber auch die Einnahmen niedriger waren als geplant, resultiert netto eine Neuverschuldung von 1.4 Milliarden Franken, wie der Bundesrat mitteilt.
- An der Medienkonferenz betont Finanzministerin Karin Keller-Sutter, dass der Bundesrat keine Steuererhöhung beantragen werde. Dazu würde es eine Verfassungsänderung brauchen. Und eine Steuererhöhung erhöhe bekanntlich auch die Begehrlichkeiten.
Im ordentlichen Haushalt beträgt das Finanzierungsdefizit rund 670 Millionen Franken und ist zum zweiten Mal hintereinander höher als konjunkturell zulässig wäre. Das führt zu einem strukturellen Finanzierungsdefizit von 350 Millionen Franken.
Sparen ist angesagt
Der Bundesrat hat auch in die Zukunft geschaut – und Sparmassnahmen angekündigt. Damit das Budget für das nächste Jahr die Schuldenbremse einhalten kann, müssen 350 Millionen Franken eingespart werden. Betroffen sind Ausgaben etwa in den Bereichen Kultur, Landwirtschaft oder internationale Zusammenarbeit – nicht aber bei der Armee.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagte konkret: «Wenn man den Haushalt nachhaltig bereinigen will, braucht es strukturelle Massnahmen. Es braucht sie nicht nur wegen der Schuldenbremse, sondern wir wollen auch finanzpolitischen Spielraum gewinnen.» Die Vorgabe in der Verfassung für das Staatsbudget sei klar: «Die Verfassung gibt uns den Auftrag, Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu halten.»
Aufgaben- und Subventionsüberprüfung
Deshalb hat der Bundesrat bereits im Januar das Finanzdepartement beauftragt, ein Konzept für eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung vorzulegen.
Zu den zurzeit ausserordentlichen Ausgaben gehören die Ausgaben für die Schutzsuchenden mit dem Status S. Langfristig sei das Ziel, diese Ausgaben ins ordentliche Budget zu überführen, so die Bundesrätin. Bereits im nächsten Jahr will der Bundesrat diese Ausgaben in der Höhe von 150 Millionen Franken ordentlich abbuchen.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hielt mehrmals fest, dass der Bundesrat keine Steuererhöhung anstrebe. Eine Ausnahme ist aber der Schnitttabak. Dort liegt es in der Kompetenz des Bundesrats, eine Steuererhöhung zu beschliessen.