- In der Schweiz sind mehr als eine Million Menschen an ihrem Wohnort übermässigem Strassenlärm ausgesetzt.
- Dies zeigt ein Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu).
- Die seit Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung getroffenen Massnahmen seien wirksam, es bestehe aber Sanierungsbedarf.
Der publizierte Bericht gibt Aufschluss über die bereits realisierten und die noch vorgesehenen Massnahmen, deren Wirksamkeit sowie die notwendigen finanziellen Mittel. Demnach müssen Lärmschutzmassnahmen künftig noch direkter an der Quelle ansetzen, um die Menschen zu schützen.
Die Massnahmen sollen beispielsweise von Anfang an auf die Lärmverminderung abzielen – also etwa für lärmarme Strassenbeläge, Verkehrsberuhigungen oder Geschwindigkeitsreduktionen, schreibt das Bafu. In der Vergangenheit waren 32 Prozent der Kosten auf die Massnahmen angesetzt.
21 Prozent der Gelder wurden eingesetzt, um den Ausbreitungsweg des Lärms zu vermindern. Also etwa für Lärmschutzwände oder -dämme. Der Grossteil (39 Prozent) wurde für Schallschutzfenster eingesetzt. Diese Massnahme kommt zum Zug, wenn die Lärmminderungen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg nicht möglich sind.
Sechs Milliarden Franken gegen Lärm
4.3 Milliarden Franken wurden bis Ende 2018 investiert oder werden in sehr naher Zukunft investiert. Der Gesamtaufwand für den Lärmschutz in der Schweiz wird auf sechs Milliarden Franken geschätzt.
In den vergangenen dreissig Jahren – seit Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung – wurden fast 270'000 Menschen vor Strassenlärm geschützt, so das Bafu.
Verzehnfachte Investitionen zeigen Wirkung
Bedeutende Fortschritte seien seit 2008 erzielt worden, schreibt das Bafu. Damals verstärkte der Bund die Unterstützung für die Lärmsanierung von Kantons- und Gemeindestrassen. So sei die Zahl der geschützten Personen deutlich gestiegen. Bis 2012 wurden jährlich rund 5000 Personen neu geschützt, ab dem Folgejahr stieg die Zahl auf etwa 20'000 Personen pro Jahr.
Die Kosten konnten zudem reduziert werden. Bis 2012 beliefen sie sich auf ungefähr 9000 Franken pro geschützte Person, ab 2013 auf 6000 Franken. Die kantonalen Investitionen hatten sich zwischen 2008 und 2018 verzehnfacht.