Das Wichtigste in Kürze
- Eine Hand breit ausserhalb der Parkmarkierung parkiert kostet in der Stadt Zürich 1250 Franken.
- Die Busse hängt von der Dauer der Übertretung ab: Bei Falschparken über zehn Stunden gibt es eine Verzeigung und ein Strafverfahren.
- Das gesamte Auto muss innerhalb des Feldes liegen (also auch die hervorragende Front, das Heck und die Seitenspiegel).
Alain Mischler muss spät abends lange suchen, um im Zürcher Letzi-Quartier noch einen freien Platz in der blauen Zone zu finden. «Nach rund 20 Minuten hatte ich dann doch noch ein freies Feld gefunden, auf dem mein Auto knapp Platz hatte.»
Doch es ist eng. «Mein Auto hätte schon Platz gehabt im Feld. Der Fahrer vor mir hätte am nächsten Morgen aber beim Rausfahren Mühe bekommen. Aus Anstand habe ich deshalb etwas zurückgesetzt.»
Bussenzettel unter dem Scheibenwischer
Das Problem: Die Hinterräder seines Autos liegen jetzt eine knappe Hand breit ausserhalb der blauen Markierung. Doch es behindert niemanden, auch keine Ausfahrt. Weil Alain Mischler sein Auto nicht täglich braucht, bleibt es - mit der Anwohner-Parkkarte korrekt hinterlegt – drei Tage lang so stehen.
Als er wieder zum Auto kommt, klemmt ein rosaroter Bussenzettel unter dem Scheibenwischer. «Da stand, dass das diese Übertretung nicht über den normalen Bussenkatalog abgewälzt werde. Ich solle mich auf dem Polizeiposten melden.»
Eine Hand breit falsch parkiert – macht 1250 Franken
Dem Autohalter schwant ihm Übles. Auf dem Posten sagt man ihm dann auch, dass dies eine Verzeigung gebe. Alain Mischler kann das nicht verstehen. Er schreibt dem zuständigen Amt und bittet – aus Verhältnismässigkeit – von einer Verzeigung abzusehen. Doch er hört monatelang nichts.
Bis er Mitte Februar einen Strafbefehl erhält. Das Statthalteramt brummt ihm eine Busse von 700 Franken auf plus Gebühren von 550 Franken. Total 1250 Franken.
Alain Mischler ist immer noch fassungslos: «Das hat mich fast vom Stuhl gehauen. 1250 Franken dafür, dass mein Auto drei Tage lang mit den Rädern eine Handbreit über der blauen Markierung stand. Ich finde das völlig unverhältnismässig.»
Busse hängt von Zeitdauer der Übertretung ab
«Kassensturz» fragt beim verantwortlichen Zürcher Statthalter Mathis Kläntschi nach einer Erklärung. Dass 1250 Franken als hoch empfunden werde, könne er zwar verstehen. «Doch gilt es vorliegend zu beachten, dass sich der Strafrahmen für Bussen von einem bis 10‘000 Franken erstreckt und das Fahrzeug über drei Tage lang in unzulässiger Weise parkiert war.»
Die Höhe der Busse richte sich nach der Zeit. Bis zehn Stunden laufen solche Vergehen über den sogenannten Ordnungsbussen-Katalog, der schweizweit gilt. Wäre das fragliche Fahrzeug weniger als zwei Stunden unzulässig parkiert gewesen, hätte es eine Ordnungsbusse von 40 Franken gegeben.
Bei Falschparken über zehn Stunden gibt es aber eine Verzeigung und ein Strafverfahren. Dann wird der Fall von einem Strafjuristen im Stadtrichter- oder Statthalteramt beurteilt. Es kann also durchaus sein, dass der genau gleiche Fall in einer anderen Stadt ganz anders beurteilt wird.
Polizei lässt gesunden Menschenverstand walten
Was viele Autofahrer nicht wissen: Laut Gesetz genügt es nicht, dass nur die Räder im Parkfeld sind. Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass das gesamte Auto innerhalb des Feldes liegt: Also auch Front, Heck und Seitenspiegel.
Doch so streng wird das Gesetz kaum angewendet. «Kassensturz» hat die Polizeistellen von Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Winterthur, Chur und St. Gallen angefragt: Alle sagen in etwa das gleiche, wie Marco Cortesi von der Zürcher Stadtpolizei: «Wenn das Fahrzeug alle vier Räder innerhalb der Markierung hat, dann gilt es bei uns als korrekt parkiert.»
Räder innerhalb der Markierung genügt – in der Regel
Eine Ausnahme sei es, wenn irgendwelche Durchfahrten von Rettungsfahrzeugen erschwert würden oder nicht möglich seien. «Dann ist eben das Augenmass gefragt und dann muss der Polizist vor Ort entscheiden», so Marco Cortesi.
Doch Achtung: Die Räder oder die Radachsen müssen innerhalb der Markierungen stehen. Liegen sie auf der Markierung, gibt es trotz allem eine Busse.
Häufig ist es aber fast nicht möglich, korrekt zu parkieren. Das weiss auch die Polizei: «Die Fahrzeuge werden länger und breiter. Die Parkplätze aber sind gleich gross geblieben. Und dementsprechend sind diese Probleme dann auch gegeben», sagt Marco Cortesi von der Stadtpolizei Zürich.
Alain Mischler hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Auch wenn das ihn bei einem abschlägigen Entscheid noch mehr kosten könnte. So sehr hat ihn die Busse von 1250 Franken geärgert. Und: Er hat einen Privatparkplatz gemietet. So passiert ihm das kein zweites Mal.