Was ist passiert? Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat will Alterskinderrenten für Pensionierte streichen. Damit will sie sparen. Denn die Kosten der Kinderrenten für die AHV sind inzwischen auf über 230 Millionen Franken im Jahr gestiegen. Heute erhalten Empfänger von AHV- und IV-Renten eine sogenannte Alterskinderrente, solange ihre Kinder minderjährig sind. Sofern sich die Kinder in Ausbildung befinden, werden diese Renten bis maximal zum 25. Geburtstag ausbezahlt. Die Kinderrenten sind vergleichbar mit den Kinder- und Ausbildungszulagen, welche erwerbstätige Eltern erhalten.
Wie viele Personen sind betroffen? Im Jahr 2022 erhielten gut 24’000 Pensionierte im In- und Ausland eine Kinderrente. Ausbezahlt wurden durchschnittlich etwa 570 Franken pro Monat und Kind, wobei die minimale Rente 490 Franken und die maximale Rente 980 Franken betrugen. Wer momentan eine solche Rente bezieht, wird diese auch weiterhin erhalten. Aber es sollen keine neuen Kinderrenten mehr ausbezahlt werden, wenn auch der Ständerat zustimmt.
Für pensionierte Eltern, die finanziell auf Alterskinderrenten angewiesen sind, sollen gemäss Nationalrat die Ergänzungsleistungen erhöht werden. Zudem sind die IV-Beziehenden von der Streichung ausgenommen.
Was sind die Argumente für die Abschaffung? Je besser jemand verdient hat, desto höher ist seine Kinderrente. Laut der Mitte-Rechts-Mehrheit im Nationalrat erhalten so viele Pensionierte einen grossen Zustupf, den sie gar nicht benötigen. Ausserdem seien es hauptsächlich Männer, die solche Renten beziehen, da Frauen selten über 45 Mutter werden.
Gleichzeitig sei die aktuelle Regelung gegenüber jungen Familien diskriminierend, da jene meist weniger Kinderzulagen erhalten als Pensionierte Alterskinderrenten. Kinder- und Ausbildungszulagen sind kantonal geregelt, müssen aber mindestens 200 bzw. 250 Franken pro Monat und Kind betragen.
Was spricht gegen die Abschaffung? Gemäss Bundesrat und des linken Lagers bewirkt die Kinderrente, dass Kinder von pensionierten Eltern nicht vermehrt in wirtschaftlich schwachen Verhältnissen aufwachsen müssen. Gleichzeitig ermögliche sie ihnen eine längere Ausbildung. Die Erhöhung der Ergänzungsleistungen sei nicht hinreichend, da die Beantragung kompliziert und sie in den Kantonen mit hohem Aufwand und Kosten verbunden wäre.
Welchen Einfluss hatte die Abstimmung vom 3. März? Nach der deutlichen Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die AHV ab 2026 zusätzlich um 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich belastet. Die bürgerlichen Parteien betonen deswegen die Wichtigkeit, die Ausgaben der AHV zu minimieren. Die Linken sehen es anders: Die 13. AHV dürfe zu keinem Abbau anderer Sozialleistungen führen. Das Stimmvolk habe Ja gesagt zu einem Ausbau der Sozialleistungen. Ein Abbau komme deshalb nicht infrage.
Wie geht es nun weiter? Als Nächstes kommt das Geschäft in den Ständerat. Sollte er sich auch für eine Abschaffung aussprechen, müsste der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten.