In Basel, Bern oder Zürich kann man sich auch nach offiziellem Ladenschluss mit regionalem Honig oder Gemüse eindecken. Hofläden ohne Angestellte dürfen dort 24 Stunden und sieben Tage die Woche Produkte verkaufen.
Zudem gibt es in diesen Kantonen auch Verkaufscontainer, die nicht bedient sind, und welche Bauernhofprodukte im Dorf oder der Stadt vertreiben. So etwa «Rüedu» im Kanton Bern, oder «Bioflix» im Raum Basel.
Leute, die 24/7-Betriebe fordern, sind bequem und verwöhnt.
Deutlich strenger sind die Regeln im Kanton Luzern: Dort müssen weiterhin alle Läden Feierabend machen – auch solche ohne Verkaufspersonal. Das hat eine Allianz aus SP, Mitte und SVP durchgesetzt.
«Leute, die 24/7-Betriebe fordern, sind bequem und verwöhnt», sagte Rolf Bossart (SVP) während der Debatte im Luzerner Kantonsparlament. Die Ladenöffnungszeiten bestünden zum Schutz von kleinen Betrieben und dem Personal.
Auch Anja Meier (SP) war gegen die Aufweichung der Öffnungszeiten von Läden ohne Personal. Solche Läden bräuchten zwar kein Verkaufspersonal, wohl aber Putzkräfte oder Angestellte, welche die Regale befüllen: «Dieses Personal würde auch in der Nacht oder am Sonntag aufgeboten.»
Das Ladenschlussgesetz stammt aus den 1990er-Jahren.
Die Debatte ausgelöst hatte die GLP. Sie wollte das veraltete Luzerner Ladenschlussgesetz an heutige Bedürfnisse anpassen. «Das Gesetz stammt aus den 1990er-Jahren. Seither haben sich unsere Gewohnheiten massiv verändert», fand GLP-Politikerin Ursula Berset.
Unterstützung erhielt sie von der FDP. Auch einige Grüne waren für eine Liberalisierung, so etwa Laura Spring: «Der Hofladen in der Box ist ein neuer Weg, um saisonale und umweltfreundliche Lebensmittel zu fördern.»
Luzerner Widerstand hat Tradition
Die Idee von 24-Stunden-Hofläden wurde deutlich versenkt. Das auch mit Verweis auf den Volkswillen: Die Luzerner Bevölkerung lehnte eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren immer wieder ab.
Das Parlament einigte sich schliesslich auf Ausnahmen für die Landwirtschaft: Bei Bauernhöfen dürfen Hofläden ohne Personal im Kanton Luzern länger geöffnet haben als andere Geschäfte.
Sie müssen aber bestimmte Regeln einhalten, welche der Regierungsrat noch definieren muss. So darf die Verkaufsfläche voraussichtlich nicht grösser sein als 30 Quadratmeter.
Wo und wann Bauernhofprodukte im Kanton Luzern künftig gekauft werden können, ist noch offen. Klar ist: Der Kanton behält weiterhin eines der strengsten Ladenschlussgesetze der Schweiz.