Strahlen, aber ganz gezielt. So will der Bund die verfahrene Situation rund um 5G-Mobilfunk-Antennen lösen. Konkret ist jetzt klar, wie diese fokussierte Strahlung gemessen und beurteilt wird. 5G-Antennen strahlen im Prinzip nur einzelne Geräte an, ältere Antennen strahlen permanent. So will der Bund die eigene Direktive umgehen: Die Erhöhung der Strahlenschutzwerte für 5G hat er abgelehnt.
Mit den Vollzugshilfen schaffen wir Klarheit.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hofft, so die Blockade von Gemeinden und Kantonen beenden zu können: «Mit den Vollzugshilfen schaffen wir Klarheit, wie die Behörden die Strahlen messen und entsprechend auch die Bewilligungen erteilen können. Es ist wichtig, dass der 5G-Ausbau nun weitergehen kann», sagt die Departementsvorsteherin. Mit den Vollzugshilfen würde die Bevölkerung vor zu starker Strahlung geschützt.
Das ist ein klassisches Buebetrickli.
Da ist Rebekka Meier vom «Verein Schutz vor Strahlung» anderer Meinung. Die Krux am Entscheid des Bundes sei: Über eine kurze Zeitspanne dürfen die Antennen doch stärker strahlen. Entscheidend ist der Durchschnittswert. «Das ist ein klassisches Buebetrickli», sagt sie. «Tatsächlich aber führt das zu erhöhter Strahlung bei den Anwohnern von Antennen, und damit ist es eine versteckte Grenzwerterhöhung.»
«Erhebliche Mehrkosten für 5G-Betreiber»
Aber auch der Verband der Telekomunternehmen hat seine Vorbehalte: «Wir erwarten nun eine zügige Deblockierung der Verfahren und ein Ende der Moratorien», sagt Peter Grütter. Der Präsident des Verbandes der Telekomunternehmen fügt an: «Doch leider führt das Kontrollinstrumentarium zu erheblichen Mehrkosten für die 5G-Betreiber.»
Ob die Blockade beim 5G-Ausbau so beendet werden kann, ist offen: Die 5G-Gegner wollen die neuen Bestimmungen von den Gerichten prüfen lassen. Und der Kanton Genf, der als erster ein 5G-Moratorium ausgesprochen hat, will die Entwicklung vorerst abwarten.