- Knapp eine Woche nach Bekanntgabe haben sich bereits 1600 Autobesitzer der Klage angeschlossen.
- Unter den 1600 Klagewilligen befinden sich 100 Vertreter von KMU.
- Das Interesse der VW-Fahrzeughalter an der Schadenersatzklage der Stiftung für Konsumentenschutz hat die Erwartungen übertroffen.
Um genügend Rückhalt für die Schadenersatzklage gegen den Generalimporteur Amag und VW zu haben, wollte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bis Mitte November 2000 Klagewillige an Bord haben. «Wir sind überrascht von der grossen Nachfrage und überzeugt, dass wir die 2000 rechtzeitig erreichen», führte Alex von Hettlingen, Sprecher der SKS, aus. Viele Besitzer der Marken VW, Skoda und Audi hätten sich sehr erleichtert gezeigt, dass sich die SKS einsetze und das Prozessrisiko übernähme.
Das Klageprojekt wendet sich an rund 180'000 betroffene Autobesitzer in der Schweiz. Die SKS geht von einem Schaden von rund 15 Prozent des Kaufpreises aus, den die Autobesitzer zu viel bezahlt haben dürften. Die Fahrzeughalter haben Anspruch auf je 3000 bis 7000 Franken Schadenersatz.
Bereits letzte Woche hatten die Konsumentenschützer beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Verbandsklage gegen Amag und den Volkswagenkonzern eingereicht. Die Klage lautete auf widerrechtliche Täuschung bei den Abgas-Manipulationen.
Europäische Sammelklage
Auf grosse Resonanz gestossen ist auch die Aktion der Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération romande des consommateurs (FRC). Sie beteiligt sich an einer europäischen Sammelklage gegen VW. Für diese können sich betroffene VW-Kunden hierzulande über das Onlineportal frc.ch auf der Plattform myRight registrieren. «Unsere Partner von myRight haben an einem Tag 600 Einschreibungen registriert», sagte Florence Bettschart, Politik- und Rechtsleiterin von FRC.
Zweimal Schadenersatz geht nicht
Theoretisch können sich Betroffene zwar bei beiden Klagen anmelden. Trotzdem besteht nur ein einmaliger Anspruch auf Schadenersatz, wie Cécile Thomi, Leiterin Recht der SKS, erklärt. Zwei Schadenersatzzahlungen einzufordern, wäre nicht rechtens.
Die Frage, was mit den Verlierern passiert, falls in der Schweiz eine Schadenersatzklage durchkommt und die andere nicht, steht laut Thomi nicht im Vordergrund. Im Moment sei es zentral, sich bis Ende Jahr einer Klage anzuschliessen. Denn nur dadurch könne die Verjährungsfrist für Ansprüche per Anfang 2018 unterbrochen werden.