- Wer im Ausland im Homeoffice arbeitet, soll grundsätzlich dauerhaft in der Schweiz besteuert werden.
- Dafür will der Bundesrat ein Abkommen mit Frankreich im Schweizer Recht umsetzen und hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.
- Bis zum 2. Oktober 2023 können sich nun Kantone, Parteien und Verbände sowie weitere interessierte Kreise dazu äussern.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich soll gemäss Medienmitteilung am 30. Juni definitiv unterzeichnet werden. Bereits Ende 2022 hatten sich die beiden Staaten darauf geeinigt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2023 den ganzen Lohn in der Schweiz versteuern sollten – vorausgesetzt, sie arbeiten nicht mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit von zu Hause aus.
Corona-Pandemie als Auslöser
Das Abkommen mit Frankreich bedeutet einen Systemwechsel: Grundsätzlich entrichten Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz zwar die Quellensteuer auf ihr Arbeitseinkommen. Arbeiten sie jedoch von zu Hause aus, erhebt der Wohnsitzstaat Steuern.
Durch die Corona-Pandemie gewann die Frage erheblich an Bedeutung. Obwohl die Gesetzesrevision vorerst nur Grenzgänger aus Frankreich betrifft, sind die entsprechenden Texte allgemein formuliert. Sollte die Schweiz beispielsweise mit Deutschland oder Italien ein ähnliches Abkommen schliessen wie mit Frankreich, müsste das Gesetz nicht erneut geändert werden, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.