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Absprachen und Manipulationen Hier hat die Wettbewerbskommission 2016 durchgegriffen

Dürfen zwei Unternehmen fusionieren? Nutzt ein Unternehmen seine starke Stellung auf dem Markt aus, um überrissene Preise durchzusetzen? Haben sich mehrere Unternehmen abgesprochen bei der Offertstellung für einen Grossauftrag? Solche Fragen haben die Wettbewerbskommission auch 2016 beschäftigt, wie der heute präsentierte Jahresbericht zeigt. SRF News fasst die wichtigsten Weko-Fälle des letzten Jahres zusammen:

  • Millionenbusse gegen Banken, die Zinssätze manipuliert haben

Die Schweizer Grossbanken CS und UBS, aber auch internationale Geldhäuser wie Citigroup, J.P. Morgan und Barclays, wurden von der Weko im Dezember mit Bussen von insgesamt 99 Millionen Franken belegt. Der Grund: die Banken sollen sich bei der Festsetzung von Referenzzinssätzen wie dem Schweizer-Franken-Libor abgesprochen haben. Entsprechend konnten die beteiligten Händler höhere Gewinne erzielen. Für ähnliche Vergehen wurden verschiedene internationale Grossbanken auch von den Wettbewerbshütern in der EU und in den USA bereits mit Milliardenbussen bestraft.

  • Illegale Absprache unter Strassenbauern fliegt auf – dank der Statistik

Während sieben Jahren (2002 bis 2009) haben acht Bau-Unternehmen in der Ostschweiz bei mehreren Hundert Ausschreibungen die Preise ihrer Offerten abgesprochen , um die Aufträge zu koordinieren und untereinander aufzuteilen. Im Oktober sprach die Weko gegen die acht Unternehmen deshalb eine Busse von insgesamt fünf Millionen Franken aus. Erstmals hatte die Weko eine Untersuchung aufgrund einer statistischen Analyse eröffnet. Die Analyse von Offertpreisen hatte gezeigt, dass in vielen Fällen eine Offerte klar günstiger war als alle anderen und dass die teureren Offerten zu dem nahe beieinander gelegen hatten.

  • Die Swisscom und ihre marktbeherrschende Stellung bei Sportübertragungen

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71,8 Millionen Franken soll die Swisscom bezahlen dafür, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung bei Live-Sportübertragungen missbraucht habe. Das entschied die Weko im Mai. Tochterfirmen der Swisscom haben einigen Konkurrenten die Ausstrahlung zum Beispiel von Fussballspielen auf deren Plattform verboten. Anderen Mitbewerbern habe die Swisscom nur zu einem beschränkten Sportangebot Zugang gewährt. Der Telekomanbieter will den Entscheid der Weko vor Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

  • Parallelimporte müssen möglich sein – der Fall Gaba/Elmex

Gaba, die Herstellerin der Elmex-Zahnpasta hatte der Firma Gebro, die Elmex in Österreich unter Lizenz herstellt, 2009 verboten, die Zahnpasta in andere Länder wie die Schweiz zu exportieren. Die Weko büsste Gaba in der Folge wegen unzulässiger Beschränkung von Parallelimporten. Der Wettbewerb sei dadurch «erheblich» beeinträchtigt worden, hielt die Weko fest. Gaba wehrte sich, doch das Bundesgericht stützte im Juni den Entscheid der Wettbewerbshüter.

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