- Der Bundesrat ist gegen die Auslosung von Bundesrichterinnen und -richter.
- Er lehnt die Justiz-Initiative ab, über die am 28. November abgestimmt wird.
- Aus Sicht von Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, wie der Bundesrat am Montag mitteilt.
- An die Stelle einer demokratischen Wahl träte ein Losverfahren, bei dem der Zufall entscheidet.
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien, den sogenannten Parteienproporz. Vorbereitet werden die Wahlen von der parlamentarischen Gerichtskommission.
Bundesrichter durch Losverfahren
Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» will das heutige Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten beeinträchtigt die Wahl durch die Bundesversammlung die richterliche Unabhängigkeit. Künftig sollen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter daher durch das Los bestimmt werden und sich keiner Wiederwahl mehr stellen müssen.
Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine vom Bundesrat bestimmte unabhängige Fachkommission entscheiden und nicht wie heute durch die Gerichtskommission. Wie genau das Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Die Amtssprachen müssten angemessen vertreten sein.