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BVG-Reform – eine komplexe Vorlage
Aus Tagesschau vom 08.07.2024.
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Abstimmung vom 22. September Über die zweite Säule wissen viele nur wenig

Im Herbst entscheidet das Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge. Eine Studie zeigt nun: Die Mehrheit weiss wenig über das Vorsorgesystem.

Wie hoch ist der Umwandlungssatz bei Ihrer Pensionskasse? Und kennen Sie den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen? Das sind zwei der Fragen, die das Forschungsinstitut Sotomo im Auftrag der Zürich-Versicherung 1600 Stimmberechtigten stellte. Das Resultat: Die Mehrheit weiss es nicht.

Komplexe Materie und viel Unwissen

Der Umwandlungssatz besagt, wie viel Geld eine Person jährlich als Pensionskassenrente ausbezahlt erhält. Aktuell liegt der Umwandlungssatz bei 6.8 Prozent. Dies bedeutet, dass jemand, der ein Altersguthaben von 100'000 Franken hat, jedes Jahr 6'800 Franken Rente erhält. Dies gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Ein Grossteil der Pensionskassengelder sind jedoch überobligatorisch versichert. Dort liegt der Umwandlungssatz deutlich tiefer.

Die wichtigsten Begriffe zur beruflichen Vorsorge

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  • Altersguthaben: Guthaben einer versicherten Person, welches alle eingezahlten Sparbeiträge umfasst, zuzüglich der Zinsgutschriften.
  • Einkauf: Versicherte haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen.
  • Eintrittsschwelle: Damit eine Person obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielen.
  • Koordinationsabzug: Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 25'725 Franken.
  • Koordinierter Lohn: Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist. Er beträgt mindestens 3'675 Franken.
  • Überobligatorische Beiträge (Säule 2b): Es gibt Einrichtungen, die über das Obligatorium – also über Jahreslöhne von 88'200 Franken – hinaus Leistungen ausrichten.
  • Umwandlungssatz: Mit diesem Prozentsatz wird im Rentenalter (aktuell 65 für Männer und 64 für Frauen) aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet. Aktuell beträgt er 6.8 Prozent.

(BSV)

Konkret kennen 56 Prozent der Befragten den persönlichen Umwandlungssatz nicht. Und insbesondere die Unterscheidung zwischen obligatorischem und überobligatorischem Bereich ist für viele schwierig. So wissen 44 Prozent der Befragten nicht, ob sie im Überobligatorium versichert sind. In Tat und Wahrheit haben 85 Prozent der Versicherten einen Teil ihres Pensionskassenguthabens im überobligatorischen Bereich.

Ich bin überrascht vom Ausmass dieser verzerrten Wahrnehmung, die wir hier sehen.
Autor: Michael Hermann Politologe beim Forschungsinstitut Sotomo

Michael Hermann vom Forschungsinstitut Sotomo, der Co-Autor der Studie, ist erstaunt: «Ich bin überrascht vom Ausmass dieser verzerrten Wahrnehmung, die wir hier sehen.» Die meisten Befragten hätten das Gefühl, das Überobligatorium sei etwas für die, die sehr gut verdienen. Dabei sei dies nicht die Realität, so Hermann.

Dass die Bevölkerung wenig wisse über das Pensionskassensystem und die geplante Reform, ist keine gute Voraussetzung für die Abstimmung vom 22. September. Die Parteien sind gefordert, die Vorlage der Stimmbevölkerung zu erläutern. Das fehlende Wissen wolle sie nicht ausnutzen, sagt die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt, die die Reform bekämpft: «Ich gehe von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus. Und die brauchen eine gute Information, die alle verstehen können.»

Grenzen der direkten Demokratie?

Auch das Ja-Lager will sich anstrengen, um die Pensionskassenreform möglichst gut zu erklären. SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr sagt, es sei jetzt an den Befürworterinnen und Befürwortern, die Vorteile bei einem Ja aufzuzeigen. Gutjahr glaubt auch nicht, dass die direkte Demokratie an ihre Grenzen komme wegen komplizierter Abstimmungen. Schliesslich gehe es um die Rente jeder einzelnen Person, das Thema betreffe jede und jeden: «Da ist genau der Ansatz zu suchen, dass man die Leute besser aufklären kann. Und das ist die Aufgabe der Politik.»

Zeit, die Reform der beruflichen Vorsorge der Bevölkerung zu erklären, haben die Parteien noch. Der Abstimmungstermin ist erst in gut zwei Monaten. Aber die Resultate der Umfrage zeigen: Es gibt noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.

Tagesschau am Vorabend, 8.7.2024, 18 Uhr

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