- Der Schweiz steht mit der Pensionskassenreform die nächste sozialpolitische Abstimmung bevor.
- Die Reform soll die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) sichern und die Rentenleistungen für Menschen mit tiefen Löhnen verbessern.
- Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider hat nun in Bern die Argumente des Bundesrates für ein Ja zur Pensionskassenreform am 22. September vorgestellt.
- Die Linke bekämpft die Vorlage mit dem Referendum.
Baume-Schneider sagte vor den Medien, die berufliche Vorsorge stehe vor einer doppelten Herausforderung: Die Lebenserwartung steige und die Kapitalrenditen der Vorsorgeeinrichtungen schrumpften.
Die Reform sei nötig, um die Renten im obligatorischen Teil der zweiten Säule zu sichern. Zwar wird der Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Renten gesenkt, von heute 6.8 auf 6.0 Prozent. Allerdings sollen Ausgleichsmassnahmen verhindern, dass die Renten tiefer werden.
Versicherte sollen mehr ansparen können, weil ein grösserer Teil ihres Einkommens in einer Pensionskasse versichert werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen damit geschätzt 1.4 Milliarden Franken mehr in die zweite Säule ein.
Zudem wird die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse zu Gunsten von tiefen Einkommen gesenkt. Entsprechend dürften nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) rund 70'000 Menschen mehr als heute ein Konto der zweiten Säule haben.
Ältere sollen profitieren
Viele Menschen arbeiteten Teilzeit oder hätten kleine Löhne von mehreren Jobs, sagte Baume-Schneider dazu. Ihnen solle diese Massnahme entgegenkommen. Ihre Einkommen seien mit dem heutigen System zu tief für eine Versicherung in der BVG.
Profitieren sollen sodann ältere Arbeitnehmer, die wegen hoher Pensionskassenbeiträge im Arbeitsmarkt schlechtere Karten haben als Jüngere. Ihre Pensionskassenbeiträge werden künftig tiefer sein. Für bis 34-Jährige hingegen werden höhere Beiträge fällig. Über das Ganze sollen die Pensionskassenbeiträge jedoch tiefer werden.
Betroffen von der Reform sind in erster Linie die 12 bis 16 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen, die das gesetzliche Minimum anbieten oder lediglich wenig mehr. Das bedeutet, dass bis zu einem Drittel der beruflich aktiven Versicherten die Neuerungen zu spüren bekommen dürfte. Wer und in welchem Ausmass, lässt sich aber nicht beziffern.
Keine Auswirkungen erwartet der Bund für Arbeitnehmende, deren Vorsorgeguthaben über dem gesetzlichen Minimum liegt. Für sie beträgt der Umwandlungssatz bereits unter 6 Prozent. Das ist bei etwa zwei Dritteln aller erwerbstätigen Versicherten der Fall. Und auch für die bereits Pensionierten ändert sich nichts.
Höherer Lohnabzug und mehr Rente
Generell lasse sich sagen, dass tiefe Einkommen besser versichert würden, sagte Baume-Schneider. Massgebend sei aber die Situation jeder einzelnen Person. Den Ausschlag geben die berufliche Laufbahn, das Alter beim Inkrafttreten der Reform und auch die Pensionskasse.
Nicht ausgeschlossen ist aber, dass jemand künftig mehr in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen muss und dennoch weniger Rente erhält. Auch hier kann der Bund auf Grund der Situation jeder einzelnen Person und der verschiedenen Vorsorgereglemente nicht angeben, für wie viele Menschen oder welche Branchen das am ehesten der Fall ist.
Eine Person mit tiefem Lohn werde wegen der höheren Abzüge schlussendlich weniger Lohn haben, räumte Baume-Schneider ein. Aber sie werde im Alter mehr Rente erhalten.