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Solaranlagen in Uri: Wann sollen sie obligatorisch sein?
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 05.09.2024. Bild: Keystone/Urs Flüeler
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Abstimmung Kanton Uri Für welche Dächer soll in Uri eine Solarpflicht gelten?

Das Urner Energiegesetz will, dass neue und sanierte Häuser eine Solaranlage haben. Fragt sich nur, ab welcher Grösse.

Die Ausgangslage: Im Herbst 2023 sagte die Urner Stimmbevölkerung deutlich Ja zu einem neuen Energiegesetz. Dieses soll dafür sorgen, dass mehr erneuerbarer Strom aus Urner Steckdosen kommt. Das etwa mittels einer Solarpflicht für Neubauten und für Dächer, die saniert werden müssen. Ab welcher Gebäudefläche diese Pflicht greift, ist im Gesetz nicht festgehalten. Im Kantonsparlament sprach sich eine Mehrheit für eine Solarpflicht ab 100 Quadratmetern aus.

Ein Bauernhof mit Solarzellen auf dem Dach.
Legende: Dieser Hof bei Altdorf hat bereits Solarpanels installiert: Künftig soll es in Uri eine Solarpflicht geben – doch die Details sind umstritten. Keystone/Urs Flüeler

Deshalb braucht es eine Abstimmung: Gegen den Entscheid des Parlaments ergriffen der Urner Hauseigentümerverband, die FDP, die SVP und ihre beiden Jungparteien das Referendum: Sie wollen eine Solarpflicht erst ab 300 Quadratmetern Gebäudefläche. Am 22. September entscheidet deshalb die Stimmbevölkerung darüber, ob die Solarpflicht ab 100 oder 300 Quadratmetern gilt.

Die neue Energieverordnung verteuert das Bauen enorm. Das bekommen auch Mieterinnen und Mieter zu spüren.
Autor: Roland C. Müller Präsident Hauseigentümerverband Uri

Das sagen die Gegner der Verordnung: Das Referendumskomitee hält die Solarpflicht ab 100 Quadratmetern für «wirtschaftlich unverhältnismässig». Sie ziehe übertrieben hohe Investitionskosten nach sich, sagt Roland C. Müller, Präsident des Urner Hauseigentümerverbands: «Diese neue Energieverordnung verteuert das Bauen enorm. Das bekommen auch Mieterinnen und Mieter zu spüren». Uri solle sich darum an die Richtlinie des Bundes halten, die bei 300 Quadratmetern liegt. Es sei besser, Solarenergie mit Anreizen zu fördern, statt sie zu verordnen.

Mit einer 300-Quadratmeter-Regel wäre kaum mehr etwas übrig von der Solarpflicht, wie sie im Energiegesetz steht.
Autor: Michael Arnold Urner Landrat (Mitte)

Das sagen die Befürworter der Verordnung: Völlig anderer Ansicht ist Mitte-Landrat Michael Arnold: «Mit einer 300-Quadratmeter-Regel würden gerade mal acht Prozent der Gebäude im Kanton unter die Solarpflicht fallen.» Die Gegner der Verordnung torpedierten damit den Willen der Stimmbevölkerung, die dem Energiegesetz mit rund 68 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt hatte. Mit der 100-Quadratmeter-Regel fielen dagegen gut 59 Prozent der Häuser unter die Solarpflicht. «Das wäre ein echter Beitrag für mehr Strom aus erneuerbarer Energie», so Arnold.

Regionaljournal Zentralschweiz, 5.9.2024, 17:30 Uhr ; 

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