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Urner Stimmvolk will keine Verschärfung der Solarpflicht
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 22.09.2024. Bild: Keystone/Urs Flüeler
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Abstimmung Kanton Uri Nein zu verschärfter Solarpflicht: Referendumskomitee triumphiert

  • Das Urner Stimmvolk lehnt die neue Energieverordnung ab.
  • Damit besteht die Solarpflicht bei Neubauten weiterhin ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern.
  • Zur Abstimmung kam es, weil gegen das 2023 verabschiedete Energiegesetz das Referendum ergriffen worden ist.

Energieverordnung

Kanton Uri: Energieverordnung (EnV)

  • JA

    35.8%

    4'121 Stimmen

  • NEIN

    64.2%

    7'398 Stimmen

Teilrevision Steuergesetz

Kanton Uri: Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern (StG)

  • JA

    63.5%

    7'039 Stimmen

  • NEIN

    36.5%

    4'039 Stimmen

Der Hauseigentümerverband sowie FDP, SVP und ihre Jungparteien können jubeln: Sie haben mit ihrem Referendum die neue Energieverordnung gebodigt.

Von einer Solarpflicht für Neubauten und sanierungsbedürftigen Dächern ab einer Fläche von 100 Quadratmetern wollten sie nichts wissen. In ihren Augen reicht die Bundesregelung, die erst ab 300 Quadratmetern eine Pflicht vorsieht.

Die übermotivierte Umweltschutz-Zwängerei kommt bei uns nicht gut an.
Autor: Roland C. Müller Präsident Hauseigentümerverband Kanton Uri

Erfreut über das Nein zeigt sich Roland C. Müller, Präsident des Hauseigentümerverbands des Kantons Uri. «Wir haben den Puls der Bevölkerung gespürt.»

Ausschlaggebend sei wohl der Zwang gewesen. «Die übermotivierte Umweltschutz-Zwängerei kommt bei uns nicht gut an.» Wer wolle, könne nach wie vor auch auf kleineren Dächern eine Solaranlage installieren. Diese Eigeninitiative gelte es hochzuhalten.

War der Eingriff in die Privatsphäre zu einschneidend?

Gross ist die Enttäuschung über das Nein derweil beim Pro-Komitee. Die Gegnerschaft habe vor allem mit den Kosten argumentiert: Die Investitionen für Solaranlagen würden nämlich auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt. «Es ist uns nicht gelungen, diese verführerischen Argumente überzeugend zu widerlegen», sagt Michael Arnold, Landrat der Mitte. «Hier wurden Ängste geschürt.»

Für ihn sei es ein Widerspruch, dass die Bevölkerung im Herbst 2023 das Energiegesetz angenommen hat – nun aber die Verordnung ablehnt. Er könne sich dies nicht erklären.

Installation eines Solarpanels mit einer Bohrmaschine.
Legende: Laut Abstimmungsbotschaft sind bei einer Grenze von 300 Quadratmetern nur rund 8 Prozent der Bauten von einer Solarpflicht betroffen. Getty/iStock/Anatoliy Gleb

Überrascht über das Nein zur Verschärfung der Solarpflicht zeigt sich der zuständige Regierungsrat Hermann Epp (Mitte). Das habe er nicht erwartet. Nicht zuletzt, weil sich im Kantonsparlament eine Mehrheit für eine Pflicht ab 100 Quadratmetern ausgesprochen hatte.

Die Urnerinnen und Urner wollen in dieser Thematik selbstbestimmt bleiben.
Autor: Hermann Epp Mitte-Regierungsrat

Doch nun, an der Urne, hat sich von den insgesamt 19 Urner Gemeinden einzig Altdorf hinter die neue Energieverordnung gestellt. «Das ist ein sehr starkes Zeichen.» Epp deutet das Ergebnis wie folgt: «Die Urnerinnen und Urner wollen in dieser Thematik selbstbestimmt bleiben. Sie haben den Vorschlag als zu grossen Eingriff in die Privatsphäre taxiert.»

Regierung muss zurück auf Feld eins

Für die Regierung bedeutet dies: zurück auf Feld eins. Sie muss jetzt eine neue, mehrheitsfähige Energieverordnung ausarbeiten, um sie dann erneut ins Kantonsparlament, in den Landrat, zu bringen. Regierungsrat Hermann Epp: «Wir wollen rasch vorwärtsmachen, um möglichst schnell Rechtssicherheit zu haben.»

Deutliches Ja zum Steuergesetz

Box aufklappen Box zuklappen

Angenommen hat das Urner Stimmvolk die Teilrevision des Steuergesetzes. Diese beinhaltet Anpassungen an die aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben.

Wesentliche Punkte betreffen den Kinder-Drittbetreuungsabzug: Dieser wird nun auf 25'000 Franken pro Kind begrenzt. Gesenkt wird auch der Fahrkostenabzug, nämlich auf maximal 13'000 Franken.

Regionaljournal Zentralschweiz, 22.09.2024, 12:10 Uhr ; 

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