Das Nidwaldner Gemeindegesetz wurde vor 50 Jahren verabschiedet. Obwohl in den letzten Jahren vereinzelt Anpassungen vorgenommen wurden, braucht nun es eine generelle Überholung. Insbesondere die politischen Gemeinden wünschen eine Gesetzesrevision. Einige Anpassungen bedingen aber eine Änderung der Kantonsverfassung.
Das soll sich ändern
Bisher musste eine ausserordentliche Gemeindeversammlung drei Monate im Voraus angekündigt werden – neu soll dies bereits vier Monate vorher möglich sein.
Ebenfalls soll es nicht mehr zwingend sein, dass das Gemeindepräsidium alle zwei Jahre neu gewählt werden muss. Gemeinden sollen eine vierjährige Amtsdauer für ihr Präsidium einführen können.
Neu soll es die Option geben, auf Gemeindeebene elektronisch abstimmen zu können. Die Änderungen zielen darauf ab, die Organisation und Verwaltung der Gemeinden flexibler zu regeln.
Für diese Änderungen braucht es am 22. September eine Volksabstimmung. Die Vorlage ist bei allen Parteien unbestritten.