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Sicherung der Altersvorsorge SGB ergreift Referendum gegen BVG-Reform

  • Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ergreift das Referendum gegen die BVG-Reform und bricht die Unterschriftensammlung für die Initiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV» ab.
  • Das geht aus einem Interview mit SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard hervor.
  • Der SGB hätte bis am 24. November Zeit zum Sammeln der nötigen 100'000 Unterschriften gehabt.
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Archiv: Schweizerischer Gewerkschaftsbund fordert Mindestlöhne
aus Echo der Zeit vom 15.11.2022. Bild: KEYSTONE/Anthony Anex
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In dem Interview mit dem Newsportal Blick Online erklärt Maillard, der SGB-Vorstand habe den Abbruch beschlossen.

Angesichts der massiven Angriffe der Bürgerlichen auf die Renten müsse der SGB seine Kräfte bündeln und Prioritäten setzen, begründet er den Schritt. Das Augenmerk müsse trotz der bereits 70'000 gesammelten Unterschriften für die Initiative vorerst der Reform der Berufsvorsorge gelten.

Referendum gegen BVG-Reform

Darum kündigt der SGB-Präsident einen Tag vor der Differenzbereinigung der Reform in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) das Referendum gegen die Vorlage an. Die SGK-N tagt am Donnerstag und am Freitagmorgen.

Maillard am Rednerpult
Legende: Pierre Yves Maillard bei der Eröffnungsrede am 57. Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Ende November in Interlaken. Keystone/Peter Schneider

Für eine aus Gewerkschaftssicht tragfähige Lösung bei der Berufsvorsorgereform sieht der SGB-Chef keine Chance mehr. Er erinnert daran, dass ein Kompromiss zwischen den Sozialpartnern bestanden hat, den auch der Bundesrat übernahm.

Die bürgerlichen Parteien hätten diesen Kompromiss vom Tisch gefegt, sagt Maillard dem Newsportal. Mit dem Ständeratsvorschlag müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber nun drei Milliarden Franken mehr Beiträge im Jahr leisten. Im Gegenzug sinkt der Umwandlungssatz. Diese generelle Rentensenkung sei nicht akzeptabel.

Unzureichende Massnahmen

Auch die Massnahmen zugunsten tieferer Einkommen und Teilzeitarbeitender sind für Maillard unzureichend. Im ursprünglichen Kompromiss wäre das durch eine solidarische Lösung finanziert worden. Stattdessen hätten die rechten Parteien den versicherten Lohn erhöht. Das senke geringe Löhne um fünf Prozent.

Zudem würden die Bürgerlichen im Nationalrat eine weitere Verschlechterung planen. Indessen sei mit der Zinswende die Senkung des für die Rentenhöhe ausschlaggebenden Umwandlungssatzes schlicht unnötig geworden. Unter diesen Umständen sei das Referendum klar.

Nationalbankgewinne für 13. AHV

Maillard schliesst nicht aus, zu einem späteren Zeitpunkt auf die Nationalbank-Initiative zurückzukommen. Zudem wollte der SGB auch die von ihm über eine Initiative geforderte 13. AHV-Rente über Nationalbankgewinne finanzieren.

13. AHV-Rente – darum geht's

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Die vom SGB eingereichte Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)» fordert für Rentnerinnen und Rentner den Anspruch auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Die Kosten von jährlich rund 3.5 Milliarden Franken wollen die Gewerkschaften mit Gewinnen der Nationalbank decken.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, wegen der Kosten und wegen der Ungleichbehandlung von AHV-Rentnerinnen und -Rentnern und Bezügerinnen und Bezügern von IV- und Hinterlassenenrenten. Einen Gegenvorschlag – ob indirekt oder direkt – beantragt er nicht. Auch der Nationalrat stimmte gegen die Initiative. Der Ständeratsentscheid ist noch offen, dessen Kommission ist ebenfalls gegen die Initiative.

Gefragt, ob das mit dem aktuellen Verlust der Notenbank von 132 Milliarden Franken realistisch sei, verwies der Gewerkschafter auf die jahrelangen Gewinne. Der vorliegende Verlust sei historisch und habe sich nicht vorhersehen lassen.

Grundsätzlich sind für Maillard hohe Nationalbank-Gewinne bei der AHV am richtigen Ort. Heute machten die Notenbanker mit den Gewinnen, was sie wollten. Jahrelang hätten sie ihre Überschüsse gehortet, nun seien sie futsch.

SRF 4 News, 01.02.2023, 14:00 Uhr ; 

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