Erhöhung des Steuerabzugs für Fahrkosten
Kanton St. Gallen: Erhöhung des Fahrkostenabzugs im Steuergesetz
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JA
70'692 Stimmen
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NEIN
68'377 Stimmen
Die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort: Angestellte dürfen die Kosten für diesen Weg von den Steuern abziehen. Im Kanton St. Gallen dürfen sie neu mehr dafür abziehen – 8000 Franken. Die Stimmberechtigten haben die Vorlage mit rund 51 Prozent angenommen.
Eine knappe Entscheidung, welche die Gegnerschaft enttäuscht. Der Präsident des VCS St. Gallen/Appenzell, Ruedi Blumer, sagt zum Entscheid: «Wir bedauern das natürlich ausserordentlich, dass es wegen ganz wenigen Stimmen nicht gereicht hat.» Er sieht auch einen deutlichen Unterschied zwischen den Städten und den ländlichen Gebieten: «Die Städte haben alle Nein gestimmt.»
Dieser Stadt-Land-Graben überrascht den SVP-Kantonsrat Sascha Schmid nicht: «Es ist natürlich so, dass man auf dem Land weniger gute ÖV-Verbindungen hat und dadurch auch längere Strecken mit dem Auto zurücklegen muss.» Für ihn ist der Entscheid ein Zeichen aus der Bevölkerung, dass man die arbeitende Bevölkerung mehr entlasten möchte.
Das Finanzamt des Kantons St. Gallen rechnete im Vorfeld mit Steuerausfällen für den Kanton und für die Gemeinden von rund 15 Millionen Franken, wenn die Vorlage angenommen würde. So schrieben sie es in der Abstimmungsbroschüre.
Abstimmungsbeschwerde wird geprüft
Im Vorfeld der Abstimmung gab es seitens der Gegner Kritik: Die Befürworter hatten auf ihrem Flyer geschrieben, dass auch die St. Galler Regierung den höheren Pendlerabzug unterstütze. Dies stimmte nicht, denn die Regierung hatte sich für einen Maximalabzug von 6000 Franken eingesetzt und bewusst auf eine Abstimmungsempfehlung zum 8000-Franken-Vorschlag verzichtet.
Laut VCS-Präsident Ruedi Blumer prüft die Gegnerschaft deshalb nach dem knappen Resultat eine Abstimmungsbeschwerde. Definitiv entschieden sei jedoch noch nichts.
Zur Abstimmung kam es wegen eines Referendums
Der Anstoss, den Abzug bei den Steuern zu erhöhen, kam aus dem St. Galler Kantonsrat. Der Rat stimmte der Erhöhung des Abzuges auf 8000 Franken zu.
Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen, es kamen über 4000 Unterschriften zusammen. Die Forderung: Der Abzug soll nicht erhöht werden, sondern auf dem heutigen Stand bleiben. Die Stimmberechtigten entschieden nun anders.
Über die Höhe dieses Abzugs wird im Kanton St. Gallen regelmässig diskutiert. 2020 wurde der Betrag das letzte Mal angepasst.
Seit 2016 durfte der Abzug im Kanton St. Gallen nicht höher sein als ein Jahres-GA der SBB für die 2. Klasse. 2020 wurde der Betrag um 600 Franken erhöht, um die Kosten für Park+Ride einzubeziehen. Dadurch ergab sich der bisher geltende maximale Abzug von 4595 Franken.