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Abstimmungen 25.09.2016 NDG: «Einige Bestimmungen widersprechen den Menschenrechten»

Nach dem Volks-Ja zum Nachrichtendienstgesetz geht es um dessen Umsetzung. Der Bundesrat muss diverse Verordnungen beschliessen, unter anderem muss sichergestellt sein, dass die Überwacher selber angemessen überwacht werden. Doch wie überwacht man einen Geheimdienst?

SRF News: Wie überwacht man einen Geheimdienst?

Rainer Schweizer

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Schweizer ist Professor für Öffentliches Recht einschliesslich Europarecht und Völkerrecht, er ist im Ruhestand. Er war auch als Präsident der Eidgenössischen Datenschutzkommission und ebenamtlicher Bundesrichter am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig.

Rainer Schweizer: Es braucht eine systematische Kontrolle der Arbeitsabläufe des Geheimdienstes und es braucht auch stichprobenweise Kontrollen, die in die Tiefe gehen. Diese werden durch fixe Kontrollinstanzen durchgeführt. Daneben aber, und das fehlt in der Schweiz fast völlig, braucht es auch eine gerichtliche Kontrolle, in der Streitfälle vor Gericht ausgetragen werden können.

Überwachungsskeptikern kommt das Gesetz entgegen. Es richtet innerhalb des Verteidigungsdepartements (VBS) neu eine unabhängige Kontrollinstanz für die geheime Datenbeschaffung ein. Ist das ideal?

Ideal ist das nicht. Das Parlament, das das Konstrukt geschaffen hat, war sich dessen bewusst. Es hat in einer Motion gesagt, der Bundesrat müsse Berichte liefern, wie eine wirklich verwaltungsunabhängige Instanz aussehen solle. Leider hat das VBS seit einem Jahr zu dieser Motion nichts mehr verlauten lassen.

Neu ist nun eine mehrköpfige unabhängige Aufsichtsbehörde, auch innerhalb des VBS. Was wird ihre Aufgabe sein?

Sie muss kombinierte Kontrollen durchführen über Rechtmässigkeit, über passende oder unpassende politische Wertungen, über die Kooperation mit dem In- und Ausland im Rahmen der schweizerischen Friedenspolitik und der polizeilichen Zusammenarbeit.

Audio
Nachrichtendienstgesetz – wer überwacht die Überwacher?
aus Echo der Zeit vom 26.09.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 7 Sekunden.

Diese Behörde ist nur administrativ dem VBS zugeordnet. Sie ist – so heisst es – weisungsungebunden. Garantiert das Unabhängigkeit?

Ich habe da meine Zweifel, weil die Behörde eigentlich nur mit einem Jahresbericht an den Bundesrat öffentlich auftritt und weil sie natürlich in enger Kooperation mit VBS und Nachrichtendienst steht. Wenn es eine Kontrollinstanz wäre wie die Finanzkontrolle, die sowohl dem Bundesrat als auch dem Parlament Bericht erstatten muss, wäre ihre Unabhängigkeit wesentlich höher.

Eine weitere Kontrollkompetenz wird das Parlament haben. Offen ist, wie weit sie gehen soll. Eine Motion fordert umfassende Einsicht – auch in Einzelfälle – durch die Geschäftsprüfungsdelegation. Wie realistisch ist diese Forderung?

Ich halte für wichtig, dass die Geschäftsprüfungsdelegation noch gestärkt wird. Denn sie ist im Grunde genommen das einzige Gegengewicht zum ganzen doch weitgehend von der Verwaltung bestimmten Kontrollapparat.

Alle Mittel, gegen Terrorismus zu kämpfen, sind willkommen.

Geben Sie der Einzelfallprüfung eine Chance?

Das ist noch offen, weil die Abstimmung gezeigt hat, dass in der Bevölkerung fast eine Notstandsstimmung herrscht. Alle Mittel, um gegen Terrorismus zu kämpfen, sind willkommen. Ob dabei die Menschenrechte beachtet oder Verfassungsgrundsätze erfüllt werden, spielt dann keine Rolle.

Wie steht die Schweiz da punkto Kontrolle des Nachrichtendienstes, zum Beispiel im Vergleich mit den viel kritisierten USA?

In den USA geht die parlamentarische Kontrolle, wenn sie denn ausgeübt wird, sehr viel tiefer und kann sehr viel umfassender sein. Bei der Genehmigung von geheimen Beschaffungen haben die USA ein Neunergericht und zu diesem Neunergericht gehört auch ein Menschenrechtsanwalt.

Das neue Gesetz greift in den Rechtsstaat ein. Sie kritisierten dies schon im Vorfeld der Abstimmung. Wieso fanden Ihre Argumente so wenig Gehör?

Wenn die Verwaltung mit einem Gesetz kommt, das in einem so heiklen Bereich unter dem Stichwort Schutz vor Terroristen auftritt, dann haben Aussenstehende einen schweren Stand. Ich darf aber darauf hinweisen, dass breite Kreise der Schweizerischen Staatsrechtslehrer sich einig sind, dass verschiedene Bestimmungen des neuen Nachrichtendienstgesetzes nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention und nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind.

Das Gespräch führte Isabelle Jacobi.

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