Das Volksbegehren wurde mit fast 87 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt.
«Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken»
Kanton Nidwalden: Volksinitiative zur Änderung des Bildungswesens
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JA
1'388 Stimmen
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NEIN
9'239 Stimmen
Während der Pandemie gab es viele neue Regeln. Einige davon betrafen auch Kinder. Einer Gruppe massnahmenkritischer Menschen ging das zu weit. In mehreren Kantonen lancierte sie darum die Initiative «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken», kurz «Kinderschutzinitiative».
Während das Ansinnen in Bern und Thurgau scheiterte, kam es in Nidwalden zustande. Das Stimmvolk lehnte die Vorlage nun jedoch deutlich ab.
Corona beschäftigt deutlich weniger
Die Forderung lautete: Massnahmen an Schulen, welche die Gesundheit der Kinder betreffen, brauchen immer das Einverständnis der Eltern. Da diese für die Gesundheit ihrer Kinder verantwortlich sind, hätten sie auch die Entscheidungshoheit darüber.
Es will gar niemand mehr über das Thema diskutieren.
Die Coronamassnahmen der letzten Jahre beschäftigten heute nicht mehr so stark, erklärt sich Mitinitiant Urs Lang von «Aufrecht Nidwalden» das Resultat: «Ich glaube, es will gar niemand mehr über das Thema diskutieren. Wir vom Initiativkomitee finden es aber wichtig, dass das Thema aufgearbeitet wird. Gerade im Hinblick auf weitere Gesundheitskrisen.» Er wünscht sich deshalb eine Auseinandersetzung auf kantonaler und nationaler Ebene.
Nun können wir an der Schule mit den Reihenuntersuchungen weiterfahren wie bisher.
Der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid zeigt zwar Verständnis für die Absicht der Initiative. Er ist aber froh, dass der konkrete Vorschlag verworfen wurde. «Jetzt können wir an der Schule mit den obligatorischen Reihenuntersuchungen weiterfahren wie bisher.» Wäre die Initiative angenommen worden, wäre der administrative Aufwand an den Schulen gestiegen. Die Lehrpersonen seien jedoch heute schon stark belastet, so Schmid.
Hinzu komme: Bei einer neuen Pandemie hätte die kantonale Initiative keine Wirkung gehabt. Denn dann würde die Gesetzgebung des Bundes gelten.