Volk und Stände entscheiden am 3. März 2024 über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge. Zu befinden haben sie einerseits über die Einführung einer 13. AHV-Rente, andererseits über die Renteninitiative.
Einen «Dreizehnten» für alle Rentnerinnen und Rentner
Hinter der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Diese verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner.
Das Pro-Komitee begründet die Forderung mit steigenden Lebenshaltungskosten und spricht von einer für Arbeitnehmende günstigen Rentenerhöhung. Seit 2021 hätten Teuerung und Krankenkassenprämien eine Monatsrente aufgezehrt, argumentieren die Befürworter.
Die Gegner argumentieren, ein Ja zur Initiative hätte im Jahr 2032 Mehrausgaben für die AHV von rund fünf Milliarden Franken zur Folge. Finanzieren lasse sich eine 13. AHV-Rente nur mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder höheren Lohnbeiträgen, ist Finanzministerin Karin Keller-Sutter überzeugt.
Schrittweise Erhöhung des AHV-Alters
Auf dem Abstimmungszettel steht ebenfalls die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» der Jungfreisinnigen. Damit soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. In einem ersten Schritt würde das AHV-Alter auf 66 Jahre erhöht. Danach soll dieses pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0.8 Monate steigen.
Das Initiativkomitee sieht die Finanzierung und langfristige Sicherung der AHV in Gefahr. Ohne Reform der AHV stehe die Altersvorsorge vor dem Konkurs. Und weil mit der Anpassung dem Schweizer Arbeitsmarkt mehr Fachkräfte zur Verfügung stünden, könne die Initiative auch die Zuwanderung bremsen, argumentieren die Befürworter.
Laut dem Nein-Komitee taugt die Initiative nicht für die Reform der Altersvorsorge. Ein in der Verfassung verankerter Automatismus, der Renten und Lebenserwartung verknüpfe, sei zu starr. Andere Faktoren wie Arbeitsmarkt oder Gesundheitszustand der Menschen müssten ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Volksabstimmung im kommenden März ist die erste, bei der neue Transparenzvorgaben gelten. Erstmals müssen politische Akteure Kampagnenbudgets ab 50'000 Franken und Absenderinnen und Absender von Zuwendungen ab 15'000 Franken mit Namen offenlegen.
Urnengänge in Kantonen und Gemeinden
In mehrere Kantonen und Gemeinden finden zudem Wahlen und Sachabstimmungen statt. In den Kantonen Schwyz, St. Gallen und Uri werden Regierung und Parlament neu gewählt. In Basel-Stadt greifen die Bürgerlichen in der Ersatzwahl für Beat Jans den Sitz der SP an.
Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden unter anderem, ob zwei Pisten am Flughafen Zürich verlängert werden sollen. Im Kanton Wallis geht es um eine neue Verfassung. In Riehen BS wird über das Stimmrechtsalter 16 entschieden.
Eine Übersicht über die kantonalen Urnengänge, welche fortlaufend ergänzt wird, finden Sie hier.