Am 3. März entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente). Für eine Annahme des Begehrens sind Volks- und Ständemehr nötig.
Ziel der Vorlage
Die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) will, dass AHV-Bezügerinnen und -Bezüger Anspruch auf einen «Dreizehnten» haben.
Abstimmungstext
Das ist neu
Konkret sollen Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente Anspruch haben auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. Wer bereits eine AHV-Rente bezieht, soll den Zuschlag spätestens ab Beginn des Jahres 2026 erhalten.
Ausdrücklich will das Initiativkomitee per Gesetz sicherstellen, dass die Ergänzungsleistungen wegen des «Dreizehnten» nicht gekürzt werden respektive der Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV wegen des Zuschlages bestehen bleibt. Nach Angaben der Initiantinnen und Initianten würde der «Dreizehnte» eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent bedeuten.
Drei Argumente dafür
- Rentnerinnen und Rentner mit tiefen und mittleren Einkommen leiden unter der Teuerung sowie steigenden Mieten und Krankenkassenprämien. Die 13. Rente ist deswegen dringend nötig.
- Da immer mehr in die 2. Säule eingezahlt wird, aber immer weniger daraus ausbezahlt werden kann, gleicht eine 13. AHV-Rente den Zerfall der 2. Säule aus.
- Durch die 13. AHV-Rente wird die Rentenlücke für Frauen, die durch nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit entsteht, effektiv korrigiert.
Drei Argumente dagegen
- Die 13. AHV-Rente lässt sich nur mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder höheren Lohnbeiträgen finanzieren. Dies schmälert die Kaufkraft.
- Viele Pensionierte würden eine 13. AHV-Rente erhalten, obwohl sie darauf nicht angewiesen sind. Wer den Existenzbedarf nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
- Die Initiative riskiert die Zukunft der Rentenversicherung und setzt damit das Wohl kommender Generationen aufs Spiel.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Der Nationalrat hat sie mit 123 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat sprach sich mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative aus.