Am 3. März entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersversorgung» (Renteninitiative). Für eine Annahme der Initiative sind Volks- und Ständemehr nötig.
Ziel der Vorlage
Das von den Jungfreisinnigen lancierte Volksbegehren verlangt zunächst das Rentenalter 66 und danach dessen Kopplung an die Lebenserwartung. Dadurch soll die Finanzierung der AHV nachhaltig gesichert werden.
Abstimmungstext
Das ist neu
Das Rentenalter der Männer liegt heute bei 65 Jahren, das Rentenalter der Frauen – noch – bei 64 Jahren. Mit der 2022 an der Urne angenommenen AHV-Reform wird das Frauenrentenalter ab 2025 und bis 2028 ebenfalls auf 65 Jahre erhöht, in Stufen.
Die Renteninitiative verlangt, dass das Rentenalter für Frauen und Männer anschliessend erhöht wird, bis es 66 Jahre beträgt. Dies würde schrittweise von 2028 bis 2033 geschehen. Weiter soll ein Automatismus im Gesetz verankert werden, mit dem das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung angepasst wird.
Drei Argumente dafür
- Die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung ist die einzige nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge.
- Mit einer Erhöhung des Rentenalters stünden dem Schweizer Arbeitsmarkt mehr Fachkräfte zur Verfügung. Damit könnte auch die Zuwanderung gebremst werden.
- Das Volksbegehren saniert die erste Säule, ohne dass Rentenkürzungen, zusätzliche Steuern oder höhere Lohnabgaben nötig würden.
Drei Argumente dagegen
- Menschen mit niedrigen und mittlerem Einkommen wären gezwungen, länger zu arbeiten. Topverdiener könnten sich dagegen frühpensionieren lassen.
- Über 60-Jährige haben schon heute Schwierigkeiten, eine Arbeit zu finden. Durch die Initiative würden noch mehr Menschen in die Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfe abrutschen.
- Viele Menschen sind physisch oder psychisch nicht in der Lage über 65 hinaus zu arbeiten und die Produktivität nimmt im Alter generell ab. Damit wird die soziale Ungerechtigkeit verstärkt.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Im Nationalrat sprachen sich 133 Mitglieder dagegen aus, 40 dafür, 16 enthielten sich. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 30 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.