Umsetzung Steuerreform und AHV-Finanzierung 2020
Kanton Solothurn: Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020
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JA
46'953 Stimmen
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NEIN
16'957 Stimmen
- Die Solothurnerinnen und Solothurner mussten sich ein zweites Mal zur kantonalen Umsetzung der nationalen Steuerreform äussern.
- Eine erste Vorlage hatte am 19. Mai 2019 wegen Widerstandes von links keine Mehrheit gefunden.
- Im zweiten Anlauf klappt es nun: 73 Prozent der Stimmenden legten ein «Ja» in die Urne.
- Die zweite Vorlage sieht im Unterschied zur ersten eine weniger starke Senkung der Unternehmensgewinnsteuer vor.
Um die Vorlage finanziell und sozial verträglich zu gestalten, ist sie mit einer Reihe von weiteren Massnahmen verbunden. Zur Gegenfinanzierung soll die Vermögenssteuer für Vermögen von über einer Million Franken und die Teilbesteuerung von Dividenden erhöht werden.
Praktisch ohne Opposition
Personen mit kleinen Einkommen werden bei der Einkommenssteuer entlastet. Die von der Steuerreform begünstigten juristischen Personen leisten neu Beiträge für die Finanzierung der bestehenden Ergänzungsleistungen für Familien.
Der Kantonsrat war sich bei der Beratung über die Vorlage Mitte November einig und leitete sie praktisch oppositionslos an das Stimmvolk weiter. Und das Stimmvolk folgt dem nun: 73 Prozent der Stimmenden sagten «Ja» zur Steuerreform. Sämtliche Gemeinden haben der Vorlage zugestimmt. Die Steuersenkung gilt rückwirkend auf Anfang 2020.
Erleichterung bei der Regierung
Der Solothurner Finanzdirektor Roland Heim zeigte sich nach der Abstimmung erleichtert. Die jahrelange Arbeit habe sich nun ausbezahlt. Im Volk habe sich die Meinung durchgesetzt, dass etwas getan werden müsse. Mit der überarbeiteten Vorlage sei das Anliegen nun mehrheitsfähig geworden.
Man habe die Gegner aber weiterhin ernst genommen. Es sei klar gewesen, dass eine Steuersenkung für Firmen nicht überall auf Verständnis stösst. Wegen dieser kritischen Stimmen habe die Regierung beschlossen, dass die zweite Vorlage dem Stimmvolk vorgelegt wird.