Seit über einem halben Jahrhundert sind die Strassenverkehrssteuern im Kanton Schaffhausen unangetastet. Sieben Versuche, das Gesetz zu ändern, sind gescheitert. Nun soll ein achter Anlauf die Wende bringen.
E-Autos nicht im Gesetz geregelt
Die Berechnungen für das heutige Gesetz basieren auf dem Hubraum des Automotors. Dies funktioniert jedoch nur bei Benzin- und Dieselautos, E-Autos haben keinen Hubraum. Bisher ist ihre Besteuerung nur über eine Verordnung geregelt.
In Zukunft sollen nebst dem Hubraum auch das Gewicht und die Motorleistung für die Strassenverkehrssteuern berücksichtigt werden. Wer ein schweres, leistungsstarkes Auto besitzt, müsste mehr bezahlen. E-Autos hingegen würden wegen des fehlenden Hubraums begünstigt.
Zeitgemäss oder unfair?
Der Kantonsrat sprach sich für die Anpassung aus. Die neue Formel gelte für alle Fahrzeuge gleichermassen, das heutige Gesetz sei veraltet. SVP und EDU hingegen sehen Leute benachteiligt, die sich kein E-Auto leisten können. Zudem sei das neue Berechnungsmodell zu komplex.