- Die für ungültig erklärte Abstimmung in Zug zur Transparenz-Initiative wird am 22. September 2024 wiederholt.
- Bei der Auszählung der Stimmen waren Fehler passiert. Zum Teil wurden ungültige Stimmzettel mitgezählt.
- Die Zuger Regierung hat die Abstimmung deshalb für ungültig erklärt.
In den Urnenbüros der Zuger Gemeinden seien beim Auszählen Fehler passiert, sagt Regierungsrat Andreas Hostettler.
Weil es neben der Abstimmungsfrage zur Initiative auch einen Gegenvorschlag und eine Stichfrage gab, mussten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger drei einzelne Zettel ausfüllen.
An den Stimmzettel seien «auf Wunsch der zwei grössten Zuger Einwohnergemeinden» gestalterische Anpassungen vorgenommen worden, die zu einer Entlastung beitragen sollten, teilte der Zuger Regierungsrat in einer Medienmitteilung mit. Die Anpassungen sollten gemäss Mitteilung zu einer einfacheren Handhabung bei der Auszählung der Stimmen führen.
Nach Prüfung des Anliegens der Gemeinden habe der Kanton eine Neugestaltung des Stimmzettelbogens veranlasst, schrieben der Regierungsrat in der Mitteilung.
Um sicherzustellen, dass sowohl für die Stimmbevölkerung als auch für die gemeindlichen Stimmbüros klar ist, wie korrekt abgestimmt bzw. ausgezählt wird, haben demzufolge die zuständigen kantonalen Behörden (das kantonale Stimmbüro und die Wahl- und Abstimmungsaufsicht) entsprechende Instruktionen erteilt.
Am Abstimmungssonntag habe das kantonale Stimmbüro bereits vor Vorliegen des Abstimmungsresultats bemerkt, dass die Instruktionen der kantonalen Behörden von einigen Einwohnergemeinden nicht korrekt umgesetzt worden seien.
Es wurden gemäss der Mitteilung insbesondere einzelne, abgetrennte Stimmzettel, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ins Stimmcouvert gelegt wurden, beim Öffnen des Stimmzettelcouverts mitgezählt, obwohl sich nicht alle Teilstimmzettel im Couvert befanden. Eine nicht bezifferbare Anzahl ungültiger Stimmen sei somit mitgezählt worden.