Die für ungültig erklärte Abstimmung in Zug zur Transparenz-Initiative wird am 22. September 2024 wiederholt.
Bei der Auszählung der Stimmen waren Fehler passiert. Zum Teil wurden ungültige Stimmzettel mitgezählt.
Die Zuger Regierung hat die Abstimmung deshalb für ungültig erklärt.
In den Urnenbüros der Zuger Gemeinden seien beim Auszählen Fehler passiert, sagt Regierungsrat Andreas Hostettler.
Weil es neben der Abstimmungsfrage zur Initiative auch einen Gegenvorschlag und eine Stichfrage gab, mussten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger drei einzelne Zettel ausfüllen.
An den Stimmzettel seien «auf Wunsch der zwei grössten Zuger Einwohnergemeinden» gestalterische Anpassungen vorgenommen worden, die zu einer Entlastung beitragen sollten, teilte der Zuger Regierungsrat in einer Medienmitteilung mit. Die Anpassungen sollten gemäss Mitteilung zu einer einfacheren Handhabung bei der Auszählung der Stimmen führen.
Anpassungen des Stimmzettelbogens
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Laut Medienmitteilung hatten die Gemeinden den Kanton darum gebeten, zwischen den einzelnen Fragen Perforierungen vorzunehmen, da dies für sie zu einer einfacheren Handhabung bei der Auszählung führen würde. Dies insbesondere in Bezug auf die Abstimmung zur Transparenz-Initiative, deren Gegenvorschlag und der Stichfrage. Die beiden Einwohnergemeinden begründeten ihr Anliegen demnach damit, dass ohne entsprechende Perforierungen der Aufwand am Abstimmungssonntag kaum bewältigbar sei und die Auszählungen entsprechend länger dauern würden.
Gleichzeitig sei die farbliche Gestaltung so angepasst worden, dass erkennbar geworden sei, dass es sich um zwei verschiedene Vorlagen handle. Zudem wurde auf dem Stimmzettelbogen der Hinweis angebracht, dass die einzelnen Stimmzettel nicht voneinander zu trennen seien.
Nach Prüfung des Anliegens der Gemeinden habe der Kanton eine Neugestaltung des Stimmzettelbogens veranlasst, schrieben der Regierungsrat in der Mitteilung.
Um sicherzustellen, dass sowohl für die Stimmbevölkerung als auch für die gemeindlichen Stimmbüros klar ist, wie korrekt abgestimmt bzw. ausgezählt wird, haben demzufolge die zuständigen kantonalen Behörden (das kantonale Stimmbüro und die Wahl- und Abstimmungsaufsicht) entsprechende Instruktionen erteilt.
Darum geht es in der Transparenz-Intiative
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Politische Parteien und Organisationen im Kanton Zug sollen ihre Spenden offenlegen müssen: Firmenspenden ab 1000 Franken und Privatspenden ab 5000 Franken. Zudem müssten bei Annahme der Initiative alle Politikerinnen und Politiker deklarieren, in welchen Organisationen, Verbänden oder Vereinen sie sich engagieren.
Lanciert wurde die Initiative von der Jungen Alternative. Für ein Ja engagieren sich auch ihre Mutterpartei, die Alternative – die Grünen, SP und Juso sowie die Gewerkschaft VPOD.
Alle anderen grösseren Parteien sprachen sich für den Gegenvorschlag der Zuger Regierung aus. Dieser sieht vor, dass in der Verfassung nur festgehalten wird, dass die Parteien im Kantonsparlament ihre Spenden deklarieren müssen – ohne ins Detail zu gehen.
Am Abstimmungssonntag habe das kantonale Stimmbüro bereits vor Vorliegen des Abstimmungsresultats bemerkt, dass die Instruktionen der kantonalen Behörden von einigen Einwohnergemeinden nicht korrekt umgesetzt worden seien.
Es wurden gemäss der Mitteilung insbesondere einzelne, abgetrennte Stimmzettel, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ins Stimmcouvert gelegt wurden, beim Öffnen des Stimmzettelcouverts mitgezählt, obwohl sich nicht alle Teilstimmzettel im Couvert befanden. Eine nicht bezifferbare Anzahl ungültiger Stimmen sei somit mitgezählt worden.
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