- Das neue Blutspendegesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dann darf niemand mehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden.
- Zudem dürfen Blutspenden nicht vergütet werden. Das soll auch für importierte Blutprodukte gelten.
- Trotz Schwankungen blieb die Blutversorgung in der Schweiz 2023 stabil.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen in der Schweiz alle Menschen Blut spenden, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Der Bundesrat hat die vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Heilmittelgesetzes betreffend Blutspende per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Bisher waren schwule und bisexuelle Männer teils vom Blutspenden ausgeschlossen.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen basieren auf den Grundsätzen der Unentgeltlichkeit und des Diskriminierungsverbots. Diese sollen künftig sicherstellen, dass das individuelle Risikoverhalten und wissenschaftliche Erkenntnisse über die Zulassung zur Blutspende entscheiden, nicht pauschale Kriterien.
Blutversorgung 2023 trotz Schwankungen stabil
Zudem bleibt es dabei: Blutspenden in der Schweiz dürfen nicht vergütet werden, und es dürfen keine bezahlten Blutprodukte importiert werden. Damit wird der verfassungsmässige Grundsatz im Heilmittelgesetz konkretisiert.
Ferner blieb 2023 die Blutversorgung in der Schweiz laut der Blutspende SRK trotz Schwankungen stabil, während die Anzahl der Blutstammzelltransplantationen einen neuen Höchststand erreichte.