- Mehr Flächen für Insekten oder die Vernetzung von Lebensräumen – das sind unter anderem Ziele des Bundesrats bei der Biodiversität.
- Nun hat der Bundesrat die zweite Phase des Aktionsplans verabschiedet, wie er mitteilt.
- Dieser will bis im Jahr 2030 mindestens 15 Massnahmen umsetzen zur Förderung der Biodiversität.
Der Aktionsplan ist auf die Jahre 2025 bis 2030 ausgerichtet und stützt sich auf die Strategie Biodiversität. In erster Linie sollen Lücken gefüllt und ein Beitrag zum Erreichen der Ziele des neuen globalen Biodiversitätsrahmens geleistet werden.
Gegen das Insektensterben
Eines von 23 Zielen dieses Rahmens ist es, bis 2030 weltweit mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen für die biologische Vielfalt zu sichern. Erreicht werden soll dies mit Schutz oder mit Bewirtschaftungsformen, die den Erhalt der Biodiversität sichern.
Die öffentliche Hand soll in der Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen: Mindestens 30 Prozent der Grünflächen im Besitz des Bundes sollen bis zum Jahr 2030 naturnah bewirtschaftet werden. Analog sollen es die Kantone und Gemeinden handhaben.
Kantone und Gemeinden soll der Bund bei der Gestaltung von naturnahen Siedlungsräumen unterstützen. Eine biodiverse und klimaresiliente Wohnumgebung sei für das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Menschen unerlässlich, heisst es im Aktionsplan. Verlusten von Grünflächen und Bäumen soll entgegengewirkt werden.
Teil des Aktionsplans ist das Insektensterben – auch das Parlament will hier Massnahmen. Ab spätestens 2030 gilt die insektenschonende Bewirtschaftung als Grundprinzip. Nachteile von Lichtverschmutzung sollen reduziert und das Wissen über Wildbienen und Nachtinsekten und ihre Bedürfnisse und ökologische Bedeutung verbessert werden.
Subventionen unter der Lupe
Auch die Bundessubventionen sind ein Thema: Bis 2030 müssen ihre Auswirkungen auf die Biodiversität systematisch überprüft werden. Die Auswirkungen von Subventionen und Steuerermässigungen sind zudem bei Entscheiden zu berücksichtigen.
Der Bund will weiter dafür sorgen, dass der Klimawandel sich möglichst wenig auf die Biodiversität auswirkt, insbesondere oberhalb der Waldgrenze. Der Aktionsplan sieht vor, dass bis 2030 prioritäre Gebiete für betroffene Arten und Lebensräume identifiziert sind.
Die zweite Phase des Aktionsplans enthält vorerst 15 Massnahmen. Dafür stehen bis 2030 insgesamt 24 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bundesrat will aber, dass weitere Bundesämter ebenfalls Massnahmen für die Biodiversität ausarbeiten und umsetzen.
Er nennt als Beispiele die Raumplanung, die Landwirtschaft, den Verkehr und die internationale Zusammenarbeit. Bis Ende 2025 sollen die zuständigen Bundesämter diese Massnahmen definieren und dem Bundesrat vorlegen. Sie sollen die zweite Phase des seit 2017 laufenden Aktionsplanes ergänzen.