- Hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Verträge mit den Covid-Impfstoffherstellern unterschrieben und dabei vergessen, dass das Parlament schlussendlich die Menge und Preise bestimmen darf?
- Diesen Vorwurf lässt Bundesrat Alain Berset jetzt mit einer Administrativuntersuchung unter Leitung eines externen Experten abklären.
Die Budgethoheit liegt beim Parlament und nicht beim Bundesrat und auch nicht bei den Amtsdirektorinnen oder -direktoren. Das Parlament entscheidet über die Ausgaben. Genau um diese Grundsatzfrage geht es, ob dieser Grundsatz bei der Impfstoffbeschaffung verletzt wurde.
Das BAG musste letztes Jahr Verträge mit den Impfstoffherstellern abschliessen. Schnell musste es gehen, in genügender Menge und die richtigen und wirksamsten Produkte sollten es sein. Lieber zu viel Impfstoff kaufen als zu wenig. Wahrscheinlich sind hier Fehler passiert im Bundesamt für Gesundheit.
Menge an Impfstoffen kaum reduzierbar
Möglicherweise hat das BAG die Budgethoheit des Parlamentes verletzt. Im Ständerat war am Mittwoch nämlich plötzlich unklar, ob dieser die Bestellmenge für neuen Impfstoff überhaupt noch reduzieren könne.
Finanzminister Ueli Maurer sagte: «Was im Moment wahrscheinlich scheint, ist, dass einer dieser Verträge durch das BAG ohne einen Vorbehalt des Parlamentes abgeschlossen wurde. Wir müssen wahrscheinlich, das ist mein heutiger Wissensstand, trotzdem übernehmen und kaufen.»
Der Parlamentsvorbehalt wäre die Vertragsklausel zwischen dem BAG und einem der Impfstoffhersteller, die garantieren würde, dass eben das Parlament das letzte Wort hat.
Externer Experte arbeitet Versäumnisse auf
Der Präsident der Finanzkommission des Nationalrates, der Grünliberale Roland Fischer, fordert schnell Transparenz: «Für die Finanzkommission ist es jetzt wichtig, dass wir über die Beträge, um die es geht, Klarheit haben, sodass wir im Nachtragsbudget einen Beschluss fassen können.»
Eine interne Arbeitsgruppe im Departement des Innern muss über die Pfingsttage die finanzielle und vertragliche Situation klären. Zusätzlich wird ein externer Experte die möglichen Versäumnisse und Abläufe im BAG aufarbeiten.