«Ich wollte mir die Zähne zu einem vernünftigen Preis flicken lassen», sagt Roland Vogt aus Reinach (AG) zu «10vor10» und zeigt sein Gebiss: Grosse Lücken klaffen zwischen Zahnfleisch und Zahnprothesen. Seit Jahren leidet der Frühpensionär, seit er sich in Süddeutschland behandeln liess.
Was Roland Vogt zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Der behandelnde Zahnarzt hatte zuvor in mehreren Kantonen die Berufsausübungsbewilligung verloren.
Recherchen von SRF zeigen: Dass Zahnärzte trotz Bewilligungsentzug weitermachen, ist kein Einzelfall. «SRF Data» und «10vor10» haben das Medizinalberuferegister des Bundes MedReg durchleuchtet, in dem alle knapp 11'500 Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Schweiz aufgeführt sind. Laut dem Register wurde 44 Zahnärzten die Bewilligung entzogen, mindestens neun arbeiten aber weiter.
Dabei sind drei Muster zu erkennen:
- Fall 1:
Weitermachen im Ausland: Wie der Zahnarzt von Roland Vogt verlor auch Zahnarzt H. die Bewilligung in der Schweiz – 2014 in Luzern. Nun behandelt H. in Baden-Württemberg Patienten und spricht gezielt auch Schweizer Kunden an.
- Fall 2:
Weitermachen in einem anderen Kanton: Zahnarzt G. hat 2014 seine Bewilligung im Kanton St. Gallen verloren. Dagegen hat er vor Gericht rekurriert, das Verfahren ist hängig. Die zuständige Behörde erklärt gegenüber «10vor10», dass solange dieses Verfahren noch hängig sei, der Zahnarzt im Kanton Thurgau weiterbehandeln dürfe. H. hat dort bereits früher praktiziert.
- Fall 3:
Weitermachen im selben Kanton: Zahnarzt D. wurde die Bewilligung 2016 im Kanton Zürich entzogen. Zurzeit arbeitet er aber weiter in Zürich – legal mit einer so genannten Assistenzbewilligung, das heisst für eine Tätigkeit unter Aufsicht. Diese will ihm der Kanton nun auch entziehen, dagegen hat D. Rekurs eingelegt.
Für Oliver Zeyer, Vizepräsident der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, sind diese Fälle ein grosses Ärgernis: «Das geht in meinen Augen gar nicht. Wenn jemandem die Bewilligung entzogen wurde, gibt es Gründe.» Er fordert deshalb ein Alarmsystem. Dieses sei auf europäischer Ebene geplant. «Die Schweiz muss da unbedingt mitmachen», so Zeyer.
Kantone zuständig
Wie kann es sein, dass Zahnärzte ohne Bewilligung weiterpraktizieren? Zuständig für die Sperrung von Zahnärzten sind die einzelnen Kantone, ebenso für das gemeinsame Register MedReg. Dieses funktioniere im Grundsatz gut, erklärt Michael Jordi, Generalsekretär der Gesundheitsdirektorenkonferenz.
Wie die SSO kann er sich ein Meldesystem vorstellen. Und sieht weitere Verbesserungsmöglichkeiten: «Das Register sollte noch bekannter werden. Zweitens ist eine Gesetzesänderung zu prüfen, damit ein Entzug einer Bewilligung automatisch für alle Kantone gilt.»
Für Roland Vogt kommen diese Vorschläge zu spät. Er und seine Frau hoffen trotzdem, dass etwas passiert: «Es darf nicht sein, dass einfach weiter gepfuscht wird.»