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Albtraum Hauskauf Versprochene Häuser: Strafverfolger müssen weiter ermitteln

Im Sommer deckte SRF Investigativ einen Bauskandal auf. Nun kommt Bewegung in den Fall: Die Staatsanwaltschaft Bern hat Anklage erhoben. In Zug spricht das Obergericht ein Machtwort: Die Strafverfolger mussten Ermittlungen wieder aufnehmen, die sie bereits eingestellt hatten.

Über Jahre hinweg haben ein Architekt und seine Geschäftspartner Häuser versprochen – und nicht fertig gebaut. Sie hinterliessen Bauruinen und verzweifelte Eigentümer. Im Sommer 2024 deckte SRF Investigativ den Bauskandal auf.

Nun zeigen Recherchen: Der Fall beschäftigt die Justiz gleich in zwei Kantonen. 

In Schüpfheim LU sollten der Architekt und die Baufirma Cogespro, mit Sitz in Walchwil ZG, ein Mehrfamilienhaus bauen. Nachdem es auf der Baustelle monatelang nicht voranging und Rechnungen an Subunternehmer nicht bezahlt wurden, zeigten die Hauseigentümer den Architekten, die damalige Geschäftsführerin der Cogespro, und einen Notar an.

Kritik vom Obergericht für die Strafverfolger

Nach mehrjähriger Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren im Februar 2024 ein. Sie argumentierte, das «Geldmanagement der Cogespro-Gruppe» sei zwar «aufwendig und auch unübersichtlich» gewesen. Dennoch lasse sich nicht beweisen, dass die Mittel für etwas anderes als für die Baustelle verwendet worden seien.

Gegen diese Einstellung erhoben die Eigentümer Beschwerde. Unter ihnen Erich Renggli. Am Telefon sagt er: «Es geht mir nicht primär ums Geld, das wir verloren haben. Ich möchte vor allem, dass verhindert wird, dass solche Fälle wieder passieren.» 

Ich hoffe, dass man nun richtig hinschaut und untersucht, was mit unserem Geld gemacht wurde.
Autor: Erich Renggli Betroffener Bauherr

Nun hat das Obergericht Zug die Beschwerde gutgeheissen. In einem unlängst veröffentlichten Urteil kritisiert das Gericht die Einstellungsverfügung, hebt sie teilweise auf und schickt sie zurück an die Ermittler.

Hauptargument des Gerichts: Bei rund 200'000 Franken liege der Verdacht nahe, dass diese nicht für das Haus in Schüpfheim verwendet wurden. Die Zahlungsaufträge würden Bezeichnungen anderer Bauprojekte tragen oder hätten keinen «erkennbaren Zusammenhang» mit dem Haus in Schüpfheim. 

Architekt weist die Schuld von sich

Bauherr Renggli sagt zum Entscheid: «Ich hoffe, dass man nun richtig hinschaut und untersucht, was mit unserem Geld gemacht wurde.» In einigen Punkten wies das Gericht die Beschwerde ab. Unter anderem bei Zahlungen, bei denen sich keine «geschäftsfremde Verwendung» der Mittel erkennen lasse.

Wie zwei Geschäftsmänner Häuser versprechen und Ruinen bauen 

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Im Sommer 2024 deckte SRF Investigativ den Bauskandal rund um die beiden Geschäftsmänner auf. Architekt Michel Badertscher und MaklerJürg Zesiger versprachen in den letzten Jahren an verschiedenen Orten in der Schweiz immer wieder Häuser, und bauten sie nicht. Sie hinterliessen verzweifelte Familien und Bauruinen. Die ganze Recherche lesen Sie hier.

Der Architekt schreibt auf Anfrage, er habe bei der Cogespro ausschliesslich die Rolle des Technikers übernommen und sei nicht in die Verwaltung der Gelder involviert gewesen. Er weigere sich, die Rolle des «faktischen Administrators» der Firma anzunehmen, da er nie Zugang zur Buchhaltung des Unternehmens gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft hielt im Fall Schüpfheim hingegen fest, dass er die Firma Cogespro faktisch geleitet habe. 

Weiterer Fall im Kanton Bern vor Gericht 

Die unfertigen Bauprojekte beschäftigen auch die Justiz im Kanton Bern. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Architekten und die ehemalige Geschäftsführerin der Cogespro erhoben. Dies im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Biel. Die Beschuldigten sollen zwischen 2015 und 2017 unter anderem rund 60’000 Franken veruntreut haben.

Anstatt die Gelder für den Bau eines Mehrfamilienhauses zu nutzen, sollen sie diese für persönliche Zwecke oder andere von der Cogespro betriebene Baustellen verwendet haben. Der Architekt bestreitet die Vorwürfe. Das Projekt in Biel sei korrekt durchgeführt worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Regionaljournal Zentralschweiz, 24.1.2025, 17:30 Uhr

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