- Die Immunitätskommission des Nationalrats will die Immunität von SVP-Nationalrat Roger Köppel aufheben.
- Stützt die Ständeratskommission diesen Entscheid, kann die Bundesanwaltschaft gegen Köppel wegen Amtsgeheimnisverletzung ermitteln.
- Köppel hatte zuvor gewisse Passagen aus vertraulichen Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission des Parlaments «weitestgehend deckungsgleich» in seiner «Weltwoche Daily»-Sendung wiedergegeben, so die Bundesanwaltschaft.
Der Entscheid in der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) fiel mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Aline Trede (Grüne/BE) vor den Medien in Bern sagte. Voraussichtlich an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli entscheidet die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) über den Fall.
Tatverdacht wegen Amtsgeheimnisverletzung
Damit die Bundesanwaltschaft rasch untersuchen kann, ob Köppel eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat, braucht es also noch das grüne Licht der Ständeratskommission. Dabei geht es um die Frage, ob Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht und damit das Amtsgeheimnis verletzt hat.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hatte deswegen Strafanzeige gegen ihr Mitglied eingereicht.
«Weltwoche Daily»-Bericht über Razzia in Moskau
Die Bundesanwaltschaft sieht inzwischen einen hinreichenden Tatverdacht wegen Amtsgeheimnisverletzung. Deshalb ersuchte sie die Parlamentskommissionen um die Aufhebung von Köppels Immunität. Der SVP-Parlamentarier habe gewisse Passagen aus vertraulichen Unterlagen der APK-N «weitestgehend deckungsgleich» in seiner Sendung wiedergegeben.
Köppel hatte am 24. März auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.
Gemäss einem Bericht des «Blicks» stützte sich Köppel dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt.
Die Bundesanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht. Für die Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Aufhebung der relativen Immunität wäre Premiere
Die Aufhebung der relativen Immunität von Köppel wäre eine Premiere: Noch nie hoben die Parlamentskommissionen die Immunität eines amtierenden Ratsmitglieds auf. Überraschend wäre der Entscheid dennoch nicht. Köppel hatte in den vergangenen Wochen betont, dass er freiwillig auf seine parlamentarische Immunität verzichten wolle. Dies ist faktisch aber nicht möglich.