- Vor zwei Wochen hat die «Weltwoche» aus geheimen Ermittlungsakten zu einer versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset berichtet.
- Laut der Bundesanwaltschaft (BA) steht dabei eine Amtsgeheimnisverletzung zur Diskussion. Sie reichte bei ihrer Aufsichtsbehörde (AB-BA) Strafanzeige ein.
- Die AB-BA will nun einen ausserordentlichen Staatsanwalt zur Untersuchung einzusetzen, der untersuchen soll, ob die «Weltwoche» geheime Akten erhalten hat.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) werde so rasch wie möglich eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige der Bundesanwaltschaft (BA) prüfen und die Untersuchung durchführen soll. Das teilte die Behörde mit.
Da als mögliche Täterinnen und Täter, neben anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der BA in Frage kämen, ergebe sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund des Strafbehördenorganisationsgesetzes. Die BA hatte am 17. September bei ihrer Aufsicht die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes beantragt.
Versuchte Erpressung
Vor rund zwei Wochen hatte die «Weltwoche» aus geheimen Ermittlungsakten zu der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Bersets berichtet. Im Zusammenhang mit diesem Artikel reichte die Bundesanwaltschaft bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.
Eine frühere Bekannte von Berset war im September 2020 wegen versuchter Erpressung des Magistraten zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Sie hatte 2019 versucht, mit persönlicher Korrespondenz zwischen ihr und dem Bundesrat sowie mit Fotos von Berset 100'000 Franken zu verlangen. Später nahm sie Abstand von ihrer Geldforderung und bezeichnete eigene Behauptungen als nicht zutreffend.
«Geheime Ermittlungsakten»
Die «Weltwoche» berichtete mit Verweis auf geheime Ermittlungsakten über Details zum Fall. Berset äusserte sich nicht zu den Vorwürfen. Er habe im November letzten Jahres Stellung genommen und füge nichts hinzu. Es habe sich um eine private Angelegenheit gehandelt, die abgeschlossen sei.
Nach Bekanntwerden der Verurteilung der Bekannten von Berset im vergangenen Jahr leitete die AB-BA aufsichtsrechtliche Abklärungen ein. Sie ging unter anderem der Frage nach, ob es angemessen war, dass die BA nach ihrer Untersuchung Daten von Geräten der Frau löschte. Der Bericht dazu soll demnächst in der zuständigen Parlamentskommission besprochen werden.