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Anpassung der Härtefall-Regeln Das könnte der Bundesrat heute zu den Hilfsgeldern beschliessen

Die Branchen fordern vom Bundesrat raschere finanzielle Hilfe. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Bundesrat wird an seiner heutigen Sitzung voraussichtlich beschliessen, dass die Corona-Massnahmen um fünf Wochen verlängert werden. Restaurants, Kulturbetriebe und Freizeitanlagen dürften also frühestens Anfang März wieder öffnen.

Denkbar sind auch weitere Verschärfungen – etwa, dass auch die Läden wieder schliessen müssen. Was die betroffenen Betriebe aber mehr umtreibt, sind die finanziellen Entschädigungen. In den vergangenen Tagen meldeten sich verschiedene Branchen zu Wort, welche raschere finanzielle Hilfe forderten vom Bundesrat.

Wo hapert es bei der Auszahlung der Hilfsgelder? In der Kritik steht vor allem der sogenannte Härtefall-Fonds. Der Bundesrat hat lediglich die Eckwerte definiert, aber wer im konkreten Fall Anspruch auf Geld aus diesem Topf hat, entscheiden die Kantone weitgehend selber. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der Unternehmen. Auch die Geschwindigkeit der Auszahlung ist sehr unterschiedlich. In einigen Kantonen fliesst das Geld bereits, in anderen warten die Unternehmen noch immer.

Was könnte der Bundesrat heute beschliessen, damit mehr Unternehmen abgedeckt sind? Aktuell müssen die Umsatzeinbussen 40 Prozent betragen, damit ein Unternehmen überhaupt Geld aus diesem Härtefallfonds beanspruchen kann. Diese Schwelle könnte der Bundesrat zum Beispiel auf 20 Prozent senken, so wie es aktuell bereits der Kanton Zug handhabt.

Und was könnte der Bundesrat tun, damit das dringend benötigte Geld schneller bei den Betrieben ankommt? Eine Möglichkeit wäre, dass der Bundesrat das Covid-Kreditprogramm reaktiviert. Oder aber er vereinfacht das bestehende Härtefallprogramm, zum Beispiel, indem alle Betriebe, die während einer bestimmten Anzahl Tage schliessen müssen, automatisch als Härtefälle gelten. Das würde die kantonalen Behörden entlasten, weil sie nicht mehr jedes Gesuch einzeln behandeln müssten.

Tagesschau, 13.01.2021, 19:30 Uhr

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