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Anpassung des Waffenrechts Regeln zum Waffenbesitz: Die Differenzen sind faktisch bereinigt

  • Der Nationalrat hat in der Differenzbereinigung bei den Änderungen des Waffenrechts dem Vorschlag des Ständerates zugestimmt.
  • Damit sind die Fragen um Erwerb und Besitz von grossen Magazinen und die Markierung von Waffen geregelt.
  • Die SVP wehrte sich als einzige Partei dagegen, dem Kompromiss zuzustimmen.
  • Die Vorlage geht zurück an den Ständerat, der noch über zwei formelle Änderungen zu entscheiden hat.

Die SVP, namentlich meistens Werner Salzmann (BE), stemmte sich tapfer gegen die Kompromissvorschläge beim Waffenrecht, die der Ständerat ausgearbeitet hat und dem auch die Mehrheit der Sicherheitskommission des Nationalrats ohne Bedenken zustimmen konnte. Die SVP blieb mit ihren Anträgen allerdings in der Minderheit.

Mehrheit will mehrere Markierungen auf der Waffe

Nun ist es so, dass für den Kauf grosser Waffenmagazine die gleiche Regelung gelten soll wie bis anhin für Munition. Nur wer legal eine Waffe besitzt, bei der er das grosse Magazin verwenden könnte, ist berechtigt, ein solches zu kaufen.

Auch bei der Markierung von Waffenbestandteilen konnte sich die SVP nicht durchsetzen. Nach geltendem Recht genügt es, einen wesentlichen Bestandteil der Waffe zu markieren. Nun sollen bei Pistolen das Griffstück, der Verschluss und der Lauf, bei Gewehren das Verschlussgehäuse, der Verschluss und der Lauf markiert werden.

Schengen bleibt in Kraft

Die Warnung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga blieb nicht ungehört: Eine nicht EU-konforme Umsetzung des Schweizer Waffenrechts könnte zur Folge haben, dass die Schengen-Verträge ausser Kraft gesetzt würden. Dieses Risiko ging der Nationalrat in der Differenzbereinigung nicht ein.

Der Schweizer Verbundenheit zu Waffe und der Tradition im Schiesswesen wird mit dem Kompromissvorschlag aber Rechnung getragen. Waffenhändler sollen beispielsweise nicht verpflichtet werden, den Verkauf von grossen Magazinen zu registrieren. Und Besitzer von Waffen, die neu zu den verbotenen Waffen zählen, müssen den Behörden nur eine entsprechende Meldung erstatten. Sonst müssen sie nichts machen.

Kann das Volk darüber abstimmen?

Auf die Waffenbesitzer kommen keine grossen Änderungen zu. Das Parlament hat Regeln beschlossen, die mit dem Ziel der EU, den Informationsaustausch zu verbessern, den illegalen Waffenhandel einzudämmen und den Zugang zu besonders gefährlichen Waffen einzuschränken, kompatibel sind. Ob die Änderungen im Schweizerischen Waffenrecht jedoch so vorgenommen werden, ist trotzdem noch offen: Die Vereinigung der Schützen will das Referendum dagegen ergreifen.

Video
Herantasten an EU-taugliches Waffenrecht
Aus Tagesschau vom 11.09.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 31 Sekunden.

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