Melanie Hauss ist Mutter eines beeinträchtigten Sohnes. Der kleine Sian leidet am CHARGE-Syndrom. Er ist auf lebensnotwendige Geräte angewiesen, die ihm beim Atmen helfen. Seine Eltern haben Ende März eine Rechnung für Sians Geräte bekommen. Diese beläuft sich auf 900 Franken – Kosten, die von der IV offenbar nicht mehr übernommen werden.
Schweizweit gibt es 400 betroffene Familien. Sie haben Kinder mit geistig oder körperlich schwerer Beeinträchtigung und sind deshalb auf lebensnotwendige Geräte angewiesen. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtete, erhielten mehrere solcher Familien Rechnungen über Hunderte von Franken. Sie sollten unter anderem für die Miete dieser Geräte aufkommen.
IV übernimmt Kosten
Doch für die Betroffenen gibt es nun Entwarnung. Laut Florian Steinbacher, Vize-Direktor des zuständigen Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), werden die Familien nicht auf den Rechnungen sitzen bleiben.
«Den Familien wird von den einzelnen IV-Stellen geholfen, damit sie den Anbieter gegebenenfalls wechseln können. In dieser Übergangsphase werden zusätzliche Kosten von der IV weiterhin getragen», sagt Steinbacher zu SRF.
Eine Frage bleibt aber unbeantwortet: Warum erhielten die Betroffenen überhaupt diese hohen Rechnungen? Um Kosten zu sparen, hat das BSV eine Verordnung angepasst und mit den Firmen für Medizinaltechnik Verträge ausgehandelt, erklärt Steinbacher.
Mit einer Firma gab es allerdings keine Einigung. Deshalb übernimmt die IV deren Rechnungen nicht mehr. «Es geht im vorliegenden Fall um eine Firma, die Schwierigkeiten hat, sich an die gegebenen Tarife anzupassen», so Florian Steinbacher.
Die Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Beeinträchtigungen, Procap, wehrte sich in den vergangenen Tagen vehement gegen eine mögliche Kürzung der Leistungen für schwer kranke Kinder. «Wir sind froh und erleichtert», sagt nun Anna Pestalozzi, stellvertretende Leiterin für Sozialpolitik bei Procap. Doch es bestünden noch einige Fragezeichen für die Zukunft.
Offene Fragen für Procap
Die Frage sei nun, was nach dieser Übergangszeit passiere, so Anna Pestalozzi: «Es gilt sicherzustellen, dass Kinder mit Geburtsgebrechen die nötigen Geräte erhalten, auch wenn sie nicht auf der Liste sind. Diesen Bedarf gilt es jetzt abzuklären, um eine Versorgungslücke für Kinder mit einer Behinderung zu verhindern, auch nach der Übergangszeit.»
Derweil dürften sich auch die Betroffenen über die Neuigkeit freuen. Vollends zufrieden werden sie aber erst sein, wenn die offenen Rechnungen definitiv bezahlt sind.