Darum geht es: Die Summen, die die reicheren Geberkantone den ärmeren Nehmerkantonen im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) jedes Jahr bezahlen müssen, werden immer höher. Deshalb haben sich Bund und Kantone auf einen neuen Finanzausgleich geeinigt. Mit diesem sollten die Geberkantone künftig 220 Millionen Franken weniger in den Finanzausgleich einbringen müssen. Der Ständerat hatte den Kompromiss bereits in der Wintersession abgesegnet. Doch in der nationalrätlichen Finanzkommission schlug ihm Widerstand seitens der Bergkantone entgegen. Im Nationalrat wurde ausgiebig über die verschiedenen Änderungsanträge debattiert.
Das entschied der Nationalrat: Zahlreiche Parlamentarier stellten das von Bund und Kantonen erzielte Verhandlungsergebnis infrage. Doch der Kompromiss hielt den Angriffen letztendlich doch stand: Nach rund vier Stunden stimmten 183 Räte dem Kompromissvorschlag in der Gesamtabstimmung zu. Nur drei stimmten dagegen, fünf enthielten sich.
Umstritten war in der grossen Kammer vor allem die Verwendung der Bundesgelder in der Höhe von 280 Millionen Franken, die bei der Anpassung des Finanzausgleichs eingespart würden. Sie sollen nun wie geplant zur Hälfte zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden, die wegen der Reform Einbussen in Kauf nehmen müssen. Mit der anderen Hälfte soll der soziodemografische Ausgleichstopf aufgestockt werden. Ein Teil kommt damit den städtischen Kantonen mit hohen Zentrumslasten – sprich: Kosten wegen Arbeitslosen, alten und armen Menschen – zugute. Diese haben im Vergleich zu den Bergkantonen bisher zu wenig Mittel aus diesem Topf erhalten.
So geht es nun weiter: Die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über den Lasten- und Finanzausgleich geht nun zurück an den Ständerat. Als einzige Differenz bleibt allerdings nur eine Koordinationsbestimmung zur STAF-Vorlage, über die am kommenden 19. Mai an der Urne entschieden wird.