Eine Überbrückungsrente für Arbeitslose ab 60 Jahren – bis zur ordentlichen Pensionierung, bezahlt aus der Bundeskasse: Diese Idee hat der Bundesrat zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeitet.
Gute Idee, findet heute der Ständerat – Arbeitslosen ab 60 müsse geholfen werden, sagt etwa die Grüne Ständerätin Maya Graf: «Sie haben sich angestrengt und angestrengt und Hunderte von Bewerbungen geschrieben. Der soziale und wirtschaftliche Abstieg beginnt und das ist unwürdig.»
Eine Überbrückungsrente ist eine Lösung, entscheidet daher der Ständerat – nur gehe das auch günstiger. Die Kleine Kammer beschliesst eine deutlich gekürzte Variante – auf einen Einzelantrag des FDP-Ständerats Ruedi Noser.
So soll die Überbrückungsrente nur noch bis zu einer Frühpensionierung mit 62 oder 63 statt bis 64 oder 65 fliessen. Danach sollen Betroffene ihre Altersrente anzapfen. Auch die maximale Höhe kürzt der Ständerat.
Deutliche Kritik von Bundesrat Berset
Die Überlegung: Eine Bezügerin der Überbrückungsrente soll nicht besser fahren als einer, der Ergänzungsleistungen bezieht. Zum Anderen käme eine Light-Version den Bund auch günstiger, argumentiert Ruedi Noser heute im Ständerat: «Wenn eine Konjunktur einbrechen würde, hätten wir sehr schnell hohe Beträge. Deshalb wäre es klug, man würde die Bundeskasse schützen.»
Mit 23 zu 21 Stimmen von SVP und dem Grossteil von CVP und FDP dampft der Ständerat die Überbrückungsrente entsprechend ein – sichtlich zum Ärger von SP-Sozialminister Alain Berset. Er erklärt nach der Debatte: «Es würde die Leute zwingen, eine Frühpensionierung in Betracht zu ziehen. Reduziertes Einkommen für das ganze Leben, das darf nicht sein».
Lebenslang eine kürzere Rente: Das würden betroffene ältere Arbeitslose sicher vermeiden wollen, sagt der Präsident des Gewerkschaftsbundes, SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard. «Sie würden eher für ein bis zwei Jahre in die Sozialhilfe gehen dann die volle AHV-Rente erhalten. Deshalb ist der Vorschlag kontraproduktiv.»
Günstiger oder nicht?
Unterm Strich werde die Variante also nicht günstiger. Tatsächlich müsse man solche Effekte jetzt genau prüfen, sagt auf der anderen Seite der Direktor des Arbeitgeberverbandes, Roland Müller: «Ursprünglich bestand die Absicht darin, eine Überbrückungsrente einzuführen, damit im ordentlichen Rentenalter ungekürzte Leistungen bezogen werden können.»
Denn gerade betroffene ältere Arbeitslose mit kleinen Löhnen hätten ohnehin schon kleine Renten. Grundsätzlich aber unterstütze der Arbeitgeberverband die gekürzte Variante des Ständerats – oder zumindest die Überlegungen dahinter: «Wir finden es richtig, dass man sich mit der Kosten- und der Anreizfrage auseinandersetzt.»