An vielen Orten in der Schweiz hat die Post in den letzten Jahren in ihren Filialen zum letzten Mal die Läden heruntergelassen. Dafür bedient sie die Kundschaft mit anderen Angeboten – etwa in Agenturen im Dorfladen. Doch die Post kann ihr Netz nicht beliebig abbauen: Das Gesetz macht gewisse Mindestvorschriften. Diese will nun eine Arbeitsgruppe im Auftrag von Bundesrätin Doris Leuthard verschärfen. Ein weiterer Abbau von Poststellen würde damit gestoppt.
90 Prozent der Bevölkerung müssen innert 20 Minuten im ÖV eine Poststelle oder eine Agentur erreichen. Diese Mindestvorschrift setzt heute die Postverordnung. Sie gilt allerdings nur im schweizweiten Durchschnitt. Regionale Erreichbarkeitskriterien gibt es nicht.
Wenn wir die heutige Mindestvorschrift ernst nähmen, würde selbst in grossen Städten wie Basel, Bern oder Lausanne eine einzige Poststelle genügen.
Selbst Städte könnten so früher oder später postalisch unterversorgt sein – befürchtet etwa Martin Tschirren vom Städteverband. «Wenn wir das ernst nehmen, würde selbst in grossen Städten wie Basel, Bern oder Lausanne eine einzige Poststelle genügen.» Die Vorgabe mit Durchschnittswerten tauge nichts, das haben in der Vergangenheit auch schon das Parlament und die Aufsichtsbehörde PostCom kritisiert.
Erreichbarkeit in vier Kantonen nicht eingehalten
Neu soll deshalb die Erreichbarkeit auf Kantonsebene gemessen werden, schlägt die von Leuthard in Auftrag gegebene Arbeitsgruppe vor. Das sei gerade für abgelegenere Gebiete gut, sagt Thomas Egger von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. Er wirkte, wie auch der Städtevertreter Tschirren, selber in der Arbeitsgruppe mit.
«Das auf kantonaler Stufe zu berechnen, wäre eine wesentliche Verbesserung. Man sieht ja, dass die Erreichbarkeit in vier Kantonen nicht eingehalten werden kann. Die Post muss hier nachbessern.» Die Post würde die Kriterien der Erreichbarkeit in den Kantonen Appenzell Ausser- und Innerrhoden, Freiburg und Obwalden nicht mehr erfüllen, wenn die strengeren Vorgaben bereits gälten, erklärt Egger.
15 neue Post-Zugangspunkte
Auch was die Versorgung von Städten angeht, setzt die Arbeitsgruppe engere Leitplanken: In urbanen Gebieten soll neu auf 15'000 Einwohner ein bedienter Post-Zugangspunkt kommen, also eine Filiale oder eine Agentur.
Das ist eine tiefgreifende Änderung, die auch Kostenfolgen haben wird.
Unterm Strich müsste die Post mit all diesen Vorschlägen etwa 15 neue Zugangspunkte einrichten, bei schweizweit heute fast 4000. «Wir haben nachher nicht mehr ein Kriterium, das über die ganze Schweiz gelegt wird, sondern auf die einzelnen Kantone. Das ist eine tiefgreifende Änderung, die auch Kostenfolgen haben wird», sagt Post-Sprecherin Léa Wertheimer.
Die Arbeitsgruppe rechnet mit Kosten von 10 bis 40 Millionen Franken über fünf Jahre rechnet. Die Post trage die Empfehlungen aber mit, betont Wertheimer. Den aus Kantonssicht wohl wichtigsten Vorschlag begrüsst die Post gar ausdrücklich: So soll sie künftig jeden Kanton zwingend einmal jährlich darüber informieren, was sie mit den Poststellen auf seinem Gebiet in den nächsten vier Jahren vorhat. Auf dem Weg dazu sei die Post schon heute, schreibt sie.
Gewerkschaft unzufrieden
Harsche Kritik hingegen kommt von der Gewerkschaft Syndicom: Die Vorschläge könnten den Service Public nicht garantieren, schreibt sie. So würden bloss weitere Poststellen durch Agenturen ersetzt.
Die Vorschläge der Arbeitsgruppe diskutiert nun der Bundesrat. Die Empfehlungen könnte er mit einer Verordnungsänderung auch direkt umsetzen – müsste er eigentlich, denn entsprechende Aufträge des Parlaments liegen bereits auf dem Tisch.